Hund beisst auf eigenem Grundstück zu....

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

dann wird dein hund bestraft und du mit. du hast immer dafür zu sorgen, dass von deinem hund keine gefahr ausgeht. kommt es zu einem biss, wird vermutlich "nur" ein wesenstest fällig, tötet dein hund jemanden wird er vermutlich eingeschläfert. nicht fair, aber isso.

jovana1959  14.07.2010, 11:28

Ist ja übelst . Gilt das auch für Grundstücke die von aussen nicht zugänglich sind weil kein Tor oder sonstwas vorhanden ist ,und mit einer 2,50m hohen sehr dichten Hecke und Zaun gesichert sind ? Falls jemand übers Dach in den Garten gelangt ist es ja schon Hausfriedensbruch

0
Neufiliebe  14.07.2010, 11:59
@jovana1959

najaaaaa, das ist recht unrealistisch. irgendwo wird es ein tor, eine einfahrt geben...oder grabt ihr einen tunnel:-)

0
Aronphoenix  14.07.2010, 12:46
@Neufiliebe

Hausfriedensbruch ist das sicher, aber die Frage ist ob der Hundebiss erforderlich ist. Ich denke eher nicht, villt geht der "Täter" ja wenn du es ihm klar sagt. Aber wenn er dich angreift, dann wäre das mit dem Hund als Abwehrmittel schon denkbar.

0
jovana1959  18.07.2010, 19:31
@Neufiliebe

Doch , eben sehr realistisch. Ich habe so einen Garten und wenn man ihn auf legalem Wege betreten will muss man schon durch mein Wohnzimmer wandern , ansonsten kann man ihn nur erreichen wenn man über mein Garagendach klettert, und das ist wie ich annehme wohl nicht ok , oder wie siehst du das ?

0
Aronphoenix  18.07.2010, 21:56
@jovana1959

Ne, das ist nicht ok. Aber der Hund als Abwehr mittel ist auch nicht ok, ich dneke wenn da nicht mehr passiert kommt man damit nicht vor Gericht durch.

0
Neufiliebe  19.07.2010, 05:00
@jovana1959

auch ohne zaun kan man einen garten nicht legal betreten, wenn man nicht eingeladen ist. da spielt die zugänglichkeit eine untergeordnete rolle. allerdings müsste man einen hund auf einem grundstück ohne zaun noch andfers nutzen. wenn jemand in dein haus einbricht und durch den garten flüchtet, kann es trotzdem sein, dass du ärger bekommst, wenn dein hund den flüchtenden stellt und dabei beisst und schwer verletzt.

0

Es ist egal, ob ein Hund das auf privaten Grund macht oder auf der Straße.

Ich denke es wird entschieden werden, inwiefern die Hemmschwelle beim Tier nun noch vorhanden bis er das nächste mal zubeisst.

Beim töten kann ich dir versichern, dass der Hund danach definitiv eingeschläfert wird.

Wenn durch Warntafeln das Betreten des Grundstückes untersagt ist, zudem auf einen Wachhund hingewiesen wird, dann hat man sich abgesichert.

Wer dann das Grundstück dennoch betritt, der begeht zunächst Hausfriedensbruch.

Um auf das Grundstück gelangen zu können, welches durch einen Zaun gesichert ist, würde aus meiner Sicht ein vorsätzliches Handeln infrage kommen.

Wenn dann der Hund kommt und den Unbefugten stellt, oder beisst, dann dürfte das wohl die Schuld desjenigen sein, der das Grundstück unerlaubt betreten hat.

Deshalb in solchen Fällen immer warten, bis der Eigentümer kommt und den Zugang zum Grundstück ermöglicht. Seinen Hund dann wegsperrt, damit nichts passieren kann.

Das Grundstück ist das Revier des Hundes, welches er bewacht.

in Ungarn verhält sich die Sache etwas anders.

Ohne Warnschilder wegen eines Hundes an den Gartentüren begeht man schon die erste Unterlassung. Sollte es zu einem Zwischenfall auf dem eingezäunten Grundstück kommen, wird dies als erstes überprüft.

Kommt nun ein ungebetener Besucher auf das verschlossene Grundstück -- es gibt keine Zäune, die so etwas gänzlich ausschliessen-- trägt der zu Schaden gekommene die Verantwortung.

Auch auf vielen gewerblichen Grundstücken laufen nach Dienstschluss die Wachhunde frei. Und die sind sicher nicht dazu da, abendliche Spaziergänger zu erfreuen.

Dir als Halter stehst immer in der Verantwort, dass so etwas nicht passiert. Gerade das mit den Warntafeln kann nach hinten losgehen. Dies kann als Vorsatz angesehen werden. Du weißt, dass der Hund gefährlich ist (tust dies ja mit den Warntafeln kund) und würdest dann überspitzt geschrieben, dem Angegriffenen sagen: "selbst Schuld". Das wäre dann alles eine Frage für Juristen. Andererseits bist du auch im Recht, dein Eigentum entsprechend bei Hausfriedensbruch zu verteidigen.