Angeleinter Hund beißt angeleinten Hund - wer ist schuld?

7 Antworten

Hallo,

grundsätzlich hat Bitterkraut Recht. Aber es gibt natürlich auch Ausnahmen.

Wenn du (beweisbar) z.B. deinen Hund an der kurzen Leine "bei Fuß" geführt hast - der andere Hund z.B. an einer langen Flexileine laufen durfte, an welcher der Besitzer keine tatsächliche "Gewalt" über ihn hatte - und dieser Hund sich dann unkontrollierbar auf deinen Hund stürzt, dann kann die Haftungsfrage schon anders aussehen.

Zumindest habe ich vor einigen Jahren einen solchen Prozess mal gewonnen. Aber ich hatte auch mehrere Zeugen, die den Vorfall genau beobachtet hatten.

Aber egal, wie es bei dir ausgeht - ich drücke dir feste die Daumen, dass dein Hund wieder ganz gesund wird!!

Alles Gute

Daniela

Viki1410 
Fragesteller
 14.04.2015, 17:41

Betrifft mich Gott sei dank nicht :) Ich lese nur öfters das es zwischen freilaufenden oder mind. 1 freilaufender Hund passiert ist. Jetzt hab ich mich gefragt, was denn ist, wenn beide aber angeleint sind.

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dsupper  14.04.2015, 17:52
@Viki1410

das freut mich zu hören - nichts schlimmer, als wenn der eigene Hund schwer verletzt wird

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Bitterkraut  14.04.2015, 18:35

Ja, Ausnahmen gibt es immer. Und ein einzelnes Urteil kann auch immer anders ausgehen. Vernünftige Hundehalter einigen sich da auch ohne Gericht, aber es gibt halt auch Trottel unter den Haltern...

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dsupper  14.04.2015, 21:19
@Bitterkraut

Vernünftige Hundehalter einigen sich da auch ohne Gericht, aber es gibt halt auch Trottel unter den Haltern..

Ja, und wenn diese Trottel eben nicht einsehen, dass ihr eigenes Fehlverhalten (Hund unkontrolliert an der Flexileine) zu einer schlimmen Verletzung beim überfallenen Hund geführt hat und eine OP von mehreren Hundert Euro notwendig war, dann bleibt einem manchmal eben nur der Weg über einen Anwalt und letztendlich vors Gericht. Manche Hundehalter sind manchmal eben nur auf diesem Wege davon zu überzeugen, dass sie im Unrecht waren.

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Bitterkraut  14.04.2015, 21:41
@dsupper

ja, und letzlich hat da auch die Gefährdungshaftung "gewonnen". D.h. die anderen mußten den Schaden an deinem Hund bezahlen.

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dsupper  15.04.2015, 05:53
@Bitterkraut

So kann man es auch sehen - allerdings mussten wir die Tierarztkosten für den anderen Hund - die sich aber in viel geringeren Grenzen hielten - nicht bezahlen.

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Bitterkraut  15.04.2015, 11:10
@dsupper

Guter Richterentscheid! Da muß man froh sein, daß es solche Richter gibt.

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Bronni  10.03.2016, 22:06

Hi Daniela! 

Du schreibst, dass du einen solchen Fall einmal gewonnen hast. Kannst du mir darüber genaueres schreiben? Bei uns liegt gerade so ein Fall vor. Ein Link zum Urteil wäre großartig. 

Danke 

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Das kommt sehr auf die Situation an. Mich ärgert immer, wenn Leute nicht wissen wie mann sich mit Hunden begegnet. Da gibt es eben Regeln die für beide Hundehalter verbindlich sind. Hunde die sich nicht kennen führt man bei Fuss aneinander vorbei ohne dass sie körperlich Kontakt aufnehmen können.

Der Klassiker für Beissereien geht so: Die Hunde sind an der Leinen und einer von beiden Hundeführern lässt seinem Hund plötzlich  viel Leine sobald beide Hunde auf gleicher Höhe sind. Da haftet eindeutig der, der seinem Hund die Gelegenheit gibt den anderen Hund zu erreichen.

Solches Handeln ist sehr gefährlich unwissend und dumm. Dafür wird man eben auf bestraft und muss natürlich den angerichteten Schaden auch berappen.

Beide sind "schuld" Die Schuldfrage stellt sich nicht, wenn Hunde einen Schaden anrichten. Da greift die sog. Gefährdungshaftung, d.h. man muß immer den Schaden bezahlen, den der eigene Hund anrichtet. In dem genannten Fall zahlt jeder die Tierarztrechnung des anderen.

Bitterkraut  14.04.2015, 16:30

PS. Ja, im Normalfall zahlt die Halterhaftpflicht. Die zahlt ja dann, wenn man haften muß, also auch bei Fahrlässigkeit. im einzelnen kommt es auf die jeweilige Police an.n Persönlich zahle ich kleiner Schäden aus der Tasche, weil ich meine Haftpflichtversicherunggern lange bhalten will und für große Schäden abgesichert sein will. Wenn dein Hund aber 2,3 mal in eine Beißerrei gerät und die Versicherung leisten muß, wird gern mal gekündigt, dann kommt man schwer woanders unter.

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Ohne klare Beweise das der andere angeleinte Hund begonnen hat zu beißen musst du es aus eigener Tasche zahlen ! 

Viki1410 
Fragesteller
 14.04.2015, 15:08

mich würd eher die rechtliche Lage interessieren ;) aber danke :)

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Bitterkraut  14.04.2015, 15:17
@Viki1410

Die rechtliche Lage heißt "Gefährdungshaftung" und da wird die Schuldfrage nicht gestellt.

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Viki1410 
Fragesteller
 14.04.2015, 15:08

mich würd eher die rechtliche Lage interessieren ;) aber danke :)

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Bitterkraut  14.04.2015, 15:18

Nein, Laura, in so einem Fall wird keine Schuldfrage gestellt, man zahlt den Schaden, den der eigene Hund anrichtet.

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Wenn Beide ordnungsgemäß angeleint waren und Beide tierärztlich versorgt werden müssen, dann zahlt jeweils die Hunde Haftpflicht Versicherung des anderen Hundes.
Inzwischen gibt es auch einige Hunde Haftpflicht Versicherung, die sogar zahlen, wenn der eigene Hund nicht angeleint war und einen anderen beißt. Schau mal auf www.hundehaftpflicht-vergleichen.de , da kannst du viele Tarife in so nem Rechner vergleichen und siehst welcher am günstigsten ist und was genau mit versichert ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung