Muss ich mit einer Strafe rechnen, wenn mein Hund einen Einbrecher beißt?

9 Antworten

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Werf mal einen Blick ins Gesetzbuch. Dann weißt Du, daß der Halter eines Hundes immer der Dumme ist.

BGB, § 833: http://dejure.org/gesetze/BGB/833.html

"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."

Selbst ein eingezäunter Garten mit großen Warnschildern daran schützt Dich nicht davor, dem Einbrecher Schmerzensgeld usw. zahlen zu müssen. Du mußt halt dafür sorgen, daß Dein Hund niemanden beißt. Von dieser oben zitierten Gefährdungshaftung wirst Du nur befreit, wenn Du die erforderliche Sorgfalt beachtet hast. Aber auch da lauern Fallstricke.

Beispiel: Am Zaun bringst Du einen Warnhinweis "Vorsicht - bissiger Hund" an. Damit gibts Du automatisch zu, daß Dein Hund bissig ist. Gerade deshalb wird der gegnerische Anwalt argumentieren, daß Du den Hund besser hättest sichern müssen.

Besser ist es, einen hohen Zaun um das Grundstück. Zauntor (zum Eingang des Hauses) abschließen. Warnschild an den Zaun "Freilaufender Hund. Betreten ohne ausdrückliche Erlaubnis untersagt. Betreten auf eigene Gefahr." Wenn Du Glück hast, kommst Du damit vor Gericht durch. Aber es kann Dir auch passieren, daß der Anwalt des Einbrechers sagt, er könne keinen deutschen Text lesen, weil er Ausländer ist.

Das ist doch Behindert... Wieso ist der Hunde Besitzer Schuld, wenn der Hund doch nur sein Revier verteidigt ? Deutschland ist echt fürn A*sch... Manche Gesetze sind Behindert, und der Typ der sie sich so ausgedacht hat, ist meiner Meinung nach auch Behindert.

Hat man doch selbst schuld wenn man Gebissen wird, aus Fehlern Lernt man, dann bricht man nicht mehr ein ;)

Naja egal, dann soll mein Hund den Einbrecher halt Zerfetzen oder einfach Verletzen, Hauptsache 1 Einbrecher weniger.

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@UnitedDeathKing

Was erwartest Du denn von einem Staat, wo die Kuscheljustiz die Täter schützt? Da muß man für die Täter Verständnis haben, weil die eine ach so schwere Kindheit durchgemacht haben. Und wer hat Verständnis für die Opfer???

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du musst deine hund unter kontrolle haben -er darf zu keine gefahr fuer andere werden, auch wenn diese dein grundstueck betreten.

es wird vor gericht entscheiden, wie das dann ausgeht.. denn auch eine wachhund, sollte den einbrecher vertreiben aber nicht schwer verletzen oder zu tode beissen.

auch die schutzhunde ausbildung ist so, das ein bedroher kampfunfaehig wird, aber nicht lebensgefaehrlich verletzt werden sollte.

wenn ein einbrecher dein grundstueck betritt -dann darfst du en auch nicht totschiessen (wenn du einen waffenschein hast0 sondern gefahr von dir abwehren und hochstens bei grosser gefahr auf die beine schiessen etc...

Dem muss ich leider widersprechen.

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@Portbatus

du meinst wegen dem erschiessen- auch wenn das dir die polizei gesagt hat - ein richter wird es evt anders sehen...notwehr muss nachweisbar sein und nicht nur:" da war einer und ich habe halt gezielt/geschossen..."

(ich habe lange jahre als schoeffe bei gericht gearbeitet und weiss, wie unterschiedlich da geurteilt wird...)

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Der Einbrecher hat selbst Schuld, aber dass du ohne Strafe davonkommst glaub besser nicht. Es kann durchaus zu einer Überprüfung kommen, unter Umständen wird der Hund sogar eingeschläfert, wenn er tatsächlich so heftig reagiert. Es könnte ja auch ein Besucher, ein Kind oder sonstwer sein, vor allem im Garten. Ein gut erzogener Hund bellt und warnt, beißt aber nicht zu, erstrecht nicht tödlich. Das wäre dann sozusagen Totschlag, wir sind hier ja nicht in den USA. Und auf jeden Fall musst du eine eindeutige Warnung anbringen in Sachen "bissiger Hund".

Was soll denn dort überprüft werden, ob es ein Einbrecher ist, oder der Hund Aggressiv ist ?

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die warnung hilft nur bedingt -ein gefaehrlicher hund muss eingesperrt sein oder unter kontrolle des besitsers sein!

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Ich habe mal einen Einbrecher überrascht und dann habe ich mich mit der Polizei unterhalten, die den Einruch untersucht haben. Weil die meinen Waffenschrank sahen, habe ich dann gefragt und wenn ich ihn erschossen hätte. Da sagt mir der Beamte, wenn er tot gewesen wäre, wäre es gut gewesen, wenn ich ihn aber nur verletzt hätte, hätte ich unter Umständen ein Leben lang eine Rente zahlen müssen.

Das habe ich mal im privatem Gespräch mit einem Anwalt hinterfragt, der es mir sinngemäß bestätigt hat. Außer ich hätte absolute Notwehr nachweisen können, was ja sozusagen schwer fällt.

Genauso ist die Rechtslage mit einem Hund. Wenn er den Einbrecher verletzt, komme ich als Halter dafür auf. Außer ich kann einen Angriff auf den Hund nachweisen, was wohl genauso schwer sein würde.

Wahrscheinlich bekommst du keine Strafe, denn der Hund beschützt dich und dein Heim.

So denke ich eigentlich auch, aber man weis ja nie, lieber Fragen :D

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