Nägel gegen Einbrecher?

4 Antworten

Anbringen dürftest du sie. Das wäre eine straflose Vorbereitungshandlung. Steigt aber jemand bei dir ein und verletzt sich an den Nägeln, würdest du wegen gefährlicher KV bestraft.

Es geht sogar noch weiter, steigt jemand ein, greift auf die Fensterbank, verletzt sich aber nicht, wäre das ein strafbarer Versuch der gefährlichen Körperverletzung.

Notwehr könntest du nicht geltend machen. Es fehlt an der Erforderlichkeit.

Btw: was ist, wenn bei dir im Haus in deiner Abwesenheit irgendwas passiert und die Feuerwehr oder ein anderer Retter muss rein?

Kleine Geschichte: Ein Grundstücksbesitzer hat in seinem Garten von Weitem 2 Einbrecher gesehen und "Halt Polizei" gerufen, die Beiden sind über den Zaun (mit Stacheldraht) zum Nachbarn geflüchtet.

Einer der Beiden hat sich verletzt, der Grundstücksbesitzer wurde verknackt weil er "Halt Polizei" gerufen hat.

Kurz: Man darf keine Fallen stellen. Was ich von solchen Gesetzen halte behalte ich für mich.

NonNam  26.09.2020, 18:44

Die Geschichte selber ausgedacht? Ansonsten bitte mal einen Link dazu. Das kann so nicht stimmen.

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Augen auf bei der Berufswahl ; -)

Du mußt deine Wohnung nicht so gestalten, dass sich Einbrecher dort gefahrlos aufhalten können!

Lediglich Selbstschußanlagen sind verboten.

Das Verletzen eines Eindringlings durch Heimtücke ist Vorsatz und eine Straftat. Das ist keine Notwehr mehr. Du darfst auch keine Bärenfalle in den Hausflur legen oder Sprengfallen im Garten verbuddeln. Nägel auf die Fensterbank zu kleben würde ich dazu zählen. Stell dir mal vor die Feuerwehr muss dich retten ...

Nur durch passive Sicherheitsmaßnahmen wie eine Alarmanlage oder Kameras darfst du deine Wohnung, dein Haus oder dein Grundstück schützen. Beraten lassen kannst du dich von der Polizei.

LG Knom

derwaffenpro  26.09.2020, 17:46

Neben Alarmanlagen und Kameras gibt es noch einige andere gute Möglichkeiten sein Zuhause zu schützen.

Darunter auch:

Schusswaffen,

SRS, RAM und Hieb und Stoßwaffen.

uvm

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Knomle  26.09.2020, 17:48
@derwaffenpro

Die hast du aber nicht zur Menschenabwehr im Haus, sondern darfst sie nur zur Notwehr nutzen wenn es die Verhältnismäßigkeit der Mittel zulässt.

LG Knom

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derwaffenpro  26.09.2020, 17:52
@Knomle

Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein sondern erforderlich.

...und doch, in Österreich darf jeder nicht vorbestrafte volljährige Schusswaffen besitzen mit der Begründung sich damit verteidigen zu wollen.

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nanfxD  26.09.2020, 17:49

Das ganze nennt man antizipierte Notwehr und ist unter Umständen erlaubt .. also bitte hör mal auf soviel sinnloses zu schreiben

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Knomle  26.09.2020, 17:54
@nanfxD
Soweit die eingesetzten Mittel erst beim tatsächlichem Eintreten einer Notwehrlage aktiv werden (gegenwärtiger Angriff) und die eingesetzten Mittel nicht völlig unverhältnismäßig sind, gibt es bezüglich der Rechtfertigung nach § 32 StGB grundsätzlich keine Probleme.

Klingt für mich nicht danach als dürfte ich Nägel auf meine Fensterbank kleben, denn die Hände des Feuerwehrmannes werden auch ohne das Eintreten einer Notlage aufgespießt.

LG Knom

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VirageXO  26.09.2020, 18:06
Das Verletzen eines Eindringlings durch Heimtücke ist Vorsatz und eine Straftat. Das ist keine Notwehr mehr.

Notwehr muss per se gezielt und damit vorsätzlich geübt werden.

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VirageXO  26.09.2020, 19:28
@Knomle

Das ergibt noch immer keinen Sinn. Lies dir den ZJAAS-Aufsatz durch; du hast doch schon hinreichende Antworten bekommen.

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