Es ist der Stadt-/Kreisverwaltung oder Polizei erlaubt, Verwarn- und Bußgelder aus Angabe von zulässigen Gründen zu erlassen. Das ist theoretisch möglich.
Aber eine schwangere Frau ist keine Gefahr im Verzug. Egal wie man es dreht und wendet, bleibt der Notruf schneller, einfacher und sicherer, als selbst ins Auto zu steigen. Ich glaube auch nicht, dass es viele Fälle gab in denen Gefahr im Verzug anerkannt wurde, um ein Verwarn- oder Bußgeld zu erlassen.
LG Knom