Ab wann gilt es als Notwehr?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

NOTWEHR wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html

danach darf man alles ! tun was "erforderlich" !!! ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Das muß auch kein Angriff auf Leib & Leben sein, alle individuellen Rechtsgüter sind Notwehrfähig.

Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist, 

bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.

Im §32StGB steht nichts von verhältnismäßig*. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, wenn kein milderes erfolgversprechende Mittel verfügbar ist.

Es ist zwar grundsätzlich das mildeste der zur Verfügung stehende Mittel anzuwenden aber man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen. 

(Von wegen Angriff nur mit gleichen Mitteln abwehren).

Selbstverständlich endet das Recht auf Notwehr sobald der Angriff beendet ist.

Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und dann werden Unbeteiligte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird. 

Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht. 

Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies hier: 

https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html

Ein besonders interessantes Urteil weil hier zur Notwehr eine illegale Schusswaffe eingesetzt wurde:

http://www.quellengrun.de/index.php?option=com_content&view=article&id=160

Oder hier mit einer legalen Schusswaffe gegen die Polizei:

http://www.stern.de/panorama/stern-crime/polizist-erschossen-bundesgericht-spricht-hells-angel-frei-3875278.html

Ich möchte aber nicht verschweigen dass man vor Gericht auf das Wohlwollen des Richters angewiesen ist. 

Es kann auch so ausgehen:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

*In Beiträgen zum Thema Notwehr/Selbstverteidigung wird oft das Wort "verhältnismäßig" benutzt, 

leider meist von Leuten die den Wortsinn missdeuten.

Verhältnismäßig (lt. Duden: 1.im Verhältnis zu etwas anderem, 

verglichen mit oder gemessen an etwas anderem, relativ --

2. einem bestimmten Verhältnis angemessen; entsprechend) würde bedeuten dass 

die Abwehr im "fairen/vergleichbaren" Verhältnis zum Angriff steht 

also wenn der Angreifer unbewaffnet wäre dürfe man nicht schiessen o.ä.

Daß das so nicht stimmen kann erklärt sich schon dadurch dass niemand 

von einer Frau verlangt sie dürfe sich gegen eine Vergewaltigung nur mit einem Penis verteidigen.

Selbstverständlich darf sie den Angreifer notfalls töten (sofern eine mildere Verteidigung nicht erfolgversprechend ist) und zwar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.

LaPatrona6906 
Fragesteller
 22.05.2021, 10:57

Das ist eine sehr tolle ausführliche Antwort. Vielen Dank.

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In § 32 StGB Absatz 2 steht dazu:

„Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html

Weitere, ausführlichere Informationen findest du beispielsweise im entsprechenden Wikipedia-Artikel:
https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)#Voraussetzungen_der_Notwehr_nach_§_32_StGB

LaPatrona6906 
Fragesteller
 22.05.2021, 01:05

Vielen lieben Dank!

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Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Paragraph 32, Abs. 2, StGB

Wenn es verübt wurde aufgrund von direkten Anzeichen von Gewalt, die auf einen ausgeübt worden wäre, hätte man nicht gehandelt.

LaPatrona6906 
Fragesteller
 22.05.2021, 01:03

Danke.

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NicolasHelbig  22.05.2021, 01:04
@LaPatrona6906

Wenn du damit verhindert, dass dein Gegenüber dir was tut, ist es Notwehr. Ich kann aber nicht sagen, wie es aussieht, wenn du das nur gedacht hast, aber ich glaube, dann ist es auch Notwehr, würde aber nicht meine Hand dafür ins Feuer legen.

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VirageXO  22.05.2021, 09:45
Wenn es verübt wurde aufgrund von direkten Anzeichen von Gewalt, die auf einen ausgeübt worden wäre, hätte man nicht gehandelt.

Wieso Gewalt?

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Es gibt drei Voraussetzungen bei Notwehr.

Gegenwärtigkeit: Ab dem Moment wo der Angriff bald bevorsteht bzw. stattfindet. Du musst also nicht den ersten Schlag einstecken bevor du dich wehren darfst.

Rechtswidrigkeit: Wenn ein Angriff legal ist, also z.B. Notwehr eines anderen oder körperlichen Zwang der Polizei im legalen Rahmen darfst du dich nicht wehren.

Erforderlichkeit der Verteidigung: Auf gut Deutsch ,,ging grad nicht anders''. Wenn ein unbewaffneter einzelner Schläger auf dich zukommt, und du hast eine Schusswaffe oder ein Pfefferspray dabei, dann wird der Einsatz der Schusswaffe wahrscheinlich nicht erforderlich gewesen sein. Wenn es aber zwei Schläger sind, die deutlich stärker sind als du, und du hast nur die Schusswaffe dabei, sieht es eventuell schon wieder anders aus.