Dürfte ich einen Einbrecher in meiner eigenen Wohnung ausrauben und dann rausschmeißen?

6 Antworten

Ich gehe mal stark davon aus, dass das rechtlich gesehen schwierig ist, aber deine eigenen Sachen würde ich in der Situation schon wieder verlangen.

Da der Einbrecher sicher keine persönlichen Gegenstände auf seine Einbruchstour mitnimmt, darfst du ihm sicherlich das gesamte Diebesgut abnehmen.Allerdings müsstest du das anschließend der Polizei melden, damit der Rest dess Diebesgutes seinen rechtmäßigen Besitzern zurückgegeben werden kann, ansonsten wäre es eine Unterschlagung.

Zudem würde kein Dieb die Polizei rufen, da er sich damit selbst belasten und stellen müsste.

Mit einem normalen Menschenverstand würde dich die Polizei durchgehen lassen. Der Einbrecher hat nichts in deinem Haus zu suchen. Anschließend müsstest du aber das Diebesgut der anderen Häuser abgeben.

Denk daran der kommt wieder und was dann?

Ruf die Polizei und zwar sofort.