10 Antworten

Wer sich in die Gefahr begibt, der kommt darin um. Das ist kein Rechtsgrundsatz, aber spiegelt wider, wie so etwas auch gerichtlich gehandhabt wird. Wenn die Gegenwehr erforderlich war, um den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren, dann ist das legitim, auch jemanden "so richtig" kampfunfähig zu machen.

Ob das überzogen ist, muss gerichtlich entschieden werden.

Eine Würgeflasche wäre meiner Meinung nach effektiver gewesen.

ist doch gar nichts.. bei mir damals um die Ecke istn Typ in nen Spätkauf von nem Asiaten eingebrochen.. der Besitzer hat ihm eiskalt die Hand abgehackt ;D

ak96um 
Fragesteller
 23.07.2022, 20:41

Das war keine Antwort? :O

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Pseudohirni  23.07.2022, 20:55
@ak96um

das ich am Ende ";D" geschrieben habe, sollte eig alles sagen xD

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Ich finde es amüsant, ist halt das Berufsrisiko eines Einbrechers.

Wenn du in der Schweiz oder Österreich wo einbrichst kann es dir aber auch passieren, dass der Hausbesitzer mit der Schrotflinte wartet und es nicht so gut ausgeht, für den Einbrecher.

Die Einbrecher waren mit Messern bewaffnet und haben den Kickboxer sogar damit angegriffen, in so einer Situation wäre sogar Schusswaffengewalt höchstwahrscheinlich von der Notwehr gedeckt.

ak96um 
Fragesteller
 30.07.2022, 22:10

Berufsrisiko finde ich eine gute Umschreibung hahah 😂

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Verdient definitiv

ak96um 
Fragesteller
 23.07.2022, 20:44

Gab es keine Grenze? XD

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