Verteidigung bei Einbrecher?

4 Antworten

Zuschlagen wird noch unter Notwehr fallen. Ob Messerstiche erforderlich waren wird ein Richter entscheiden. Wenn aber mitten in der Nacht einer bei dir einbricht und du aus Panik nach dem Küchenmesser greifst, wird § 33 StGB recht problemlos ins Spiel kommen.

Alles was als Notwehr gilt, ist erlaubt. Zuschlagen ganz sicher ja.

Abstechen wird schon schwieriger und Situationsabhängig.

Nein, das darfst Du nicht, denn Abstechen hat mit Notwehr nichts zu tun...


Bruh123809 
Beitragsersteller
 03.09.2021, 10:29

Aber was ist wenn er selber bewaffnet ist?

Nein, selbstverständlich nicht. Du darfst Dich in Notwehr verteidigen. Aber einfach ohne selbst bedroht zu werden jemanden verprügeln oder abstechen darfst Du selbstverständlich nicht.


14905403  03.09.2021, 11:17

Notwehr schließt das verteidigen des Eigentums ein.