Es kommt drauf an wie Juristen so gerne sagen.
Warst du rein im JRK wird das vermutlich nicht ausreichen. Wurdest du allerdings vom JRK/DRK zum Sanhelfer, Sanitäter oder wie auch immer das beim DRK genannt wird ausgebildet, benötigt du keinen Erste Hilfe Kurs.
§19 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
Absatz 3
Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer
[...]
3. eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold
vorlegt.