Gibt es auf dem Nürburgring unterlassene Hilfeleistung?

6 Antworten

Es gibt in der STVO bzw. allgemein bei Erste Hilfe den Grundsatz "Eigenschutz geht vor", was auf der Nordschleife an vielen Stellen ein Anhalten verhindern könnte.

Man muss eben tun, was man kann ohne sich selbst und andere zu gefährden. Das mindeste ist aber den Notruf abzusetzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hier kommt die ausführliche Antwort für alle die es interessiert :D

Unterlassene Hilfeleistung ist nach §323c Strafgesetzbuch (StGB) ein Vergehen sprich eine Straftat. Demnach greift hier das Strafrecht und nicht das Straßenverkehrsrecht oder Ordnungswidrigkeitenrecht.

In § 3 StGB kann man lesen:

Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.

Bedeutet grundlegend auch auf Rennstrecken, Privatgrundstücken etc.

Da wir nun geklärt haben welches Gesetz/Gesetzbuch gilt schauen wir uns den konkreten Tatbestand genauer an.

§ 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wie man dem Straftatbestand entnehmen kann muss man sich nicht selbst in eine erhebliche Gefahr begeben.

Also direkt hinter einer engen Kurve würde ich davon ausgehen das die Pflicht zum anhalten entfällt. Das befreit dich natürlich nicht von sämtlichen Hilfeleistungspflichten, du bist dann dennoch verpflichtet sobald es dir möglich ist Hilfe zu holen, also z.b. Ausgang den Unfall zu melden.

Ich denke mal das es so geregelt ist das im Falle eines Falles in kürzester Zeit Professionelle Hilfe bereit steht.

Ein Laie könnte hier imho die Situation nur verschlimmern und ist in dem Fall raus.

Das StGB gilt auch auf dem Ring, von wg. "Unterlassene Hilfeleistung".

So ist es