Wo fängt unterlassene Hilfeleistung an?

3 Antworten

Du müsstest Dich ja erst mal vergewissern, dass nicht noch mehr Hilfe benötigt wird.

Es können ja schließlich mehrere Personen verletzt sein oder auch zur Hilfe zur Bergung bzw Rettung oder Versorgung mehrere Helfer notwendig sein.

Deswegen muss man sich auch immer erst vergewissern, ob noch jemand gebraucht wird oder nicht und nicht einfach nur Vermutungen aufgrund von Beobachtungen anstellen.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Das ist schwer zu beantworten. Laut§323c StGB macht sich der strafbar, der „bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist“. Die Frage ist, ob es erforderlich ist, wenn bereits jemand Hilfe leistet. Das kannst du beim Vorbeifahren nicht beurteilen. Es kann durchaus sein, dass derjenige alleine es nicht schafft, den zu Retten oder kein Handy hat, um den Notruf zu wählen. Im Zweifel muss man erstmal anhalten und die Hilfe anbieten.


bikerfan73  16.06.2021, 21:38

Gerade noch einmal überlegt: Auch der Versuch, eine Strafbare Handlung vorzunehmen ist Strafbar. Das heißt : Wenn du vorbeifährst, musst du im Zweifel davon ausgehen, dass deine Hilfe benötigt wird. Also ist das im Zweifel eine Versuchte unterlassenen Hilfeleistung. Wenn deine Hilfe tatsächlich von Nöten wäre, eine Vollendete. Damit kann man nur Antworten: Ja. Man muss die Hilfe anbieten, wenn bereits jemand hilft.

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Das ist recht schwierig zu beantworten. Da braucht man wohl ein gewisses Gespür für die jeweilige Situation. Heutzutage muss man ja auch aufpassen, dass man nicht als "Gaffer" Strafe zahlen muss, wenn man schaut, was los ist.