Autounfall?

5 Antworten

Eingeholte Fahrzeuge dürfen die Geschwindigkeit nicht erhöhen, wenn sie überholt werden.

Kommt es zu einem Unfall, wird dem Eingeholten die Unfallursache zugeschrieben und er wird bestraft.


DaKaBo  08.02.2025, 18:45
Kommt es zu einem Unfall, wird dem Eingeholten die Unfallursache zugeschrieben und er wird bestraft.

Aber beweis das mal...

Nutzer39483 
Beitragsersteller
 08.02.2025, 18:15

Aber nur wenn es zu einem Unfall zwischen dem Überholer und dem Überholten geht

apfelbus  08.02.2025, 18:24
@Nutzer39483

Das hat er doch gesagt, der Überholte wäre schuld. ABER! Das Ding ist immer, kann man es auch beweisen? Und ist es nicht besser klein beizugeben und gesund nach hause zu kommen als einen VU zu haben? "Der andere hatte Schuld!" nützt gar nichts mehr wenn man verletzt oder gar tot ist.

Zunächst einmal ist es vollkommen egal, ob die anderen 110 km/h fahren. Du hast einen Führerschein und willst den auch behalten, also hältst du dich an die Verkehrsregeln.

Abgesehen davon könnten auch "alle" durchschnittlich 70 fahren und dennoch dürftest du überholen, wenn es sicher ist. Dieses Argument solltest du also lieber lassen.

Es geht immer um die individuelle Situation und da musst du entscheiden und dich nicht an den anderen orientieren.

Ja, der andere Fahrer hätte definitiv eine Mitschuld, vor allem, wenn bewiesen werden kann, dass du ansonsten hättest problemlos überholen können. Schwierig wird nur, das nachzuweisen, weil ja mindestens drei Verkehrsteilnehmer relevant sind. Im Zweifel also Aussage gegen Aussage.

In dem Moment, wo der andere Fahrer beschleunigt, gehst du vom Gas, lässt ihn vorbei und ziehst hinter ihm wieder rein.

Wenn er das beim nächsten Versuch wieder macht, lässt du dich einfach zurückfallen oder hältst zwei Minuten an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Es dürfte schwer zu beweisen sein.

Ein "Opi" würde nicht plötzlich beschleunigen.Ich spekuliere mal,dass er sich von dir bedrängt gefühlt hat und absichtlich so langsam gefahren.Beides Nötigung.

Lieber nachgeben und sich kurz ärgern,als zu verunfallen und draufzahlen und sich zigmal so viel zu ärgern.

Es geht eh nur um ein paar Minuten.


apfelbus  09.02.2025, 10:43
Es dürfte schwer zu beweisen sein.

Wohl wahr. Deshalb unbedingt eine Dashcam installieren, das hilft ungemein bei der Aufklärung.

Lieber nachgeben und sich kurz ärgern,als zu verunfallen und draufzahlen und sich zigmal so viel zu ärgern. Es geht eh nur um ein paar Minuten.

Yupp. Nimm Dir Zeit, nicht das Leben.

Durch den Wald, also obacht auf Wildwechsel, und danach wieder beschleunigen, was sollte daran verboten sein.

Wieviele Kinder hat denn der Herr in dem Auto vor Dir.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nutzer39483 
Beitragsersteller
 08.02.2025, 18:19

Die Strecke ist immer gleich. Kurve, länger gerade, Kurve, länger gerade..

Wenn ich 2-3 Kilometer hinterher fahre mit 65 und er auf einmal wenn ich überhole mit 80-90 fährt.

Es ist verboten zu beschleunigen während man überholt wird und der muss auf einmal Vollgas gegeben haben, weil ich ihn nur überholen konnte, da ich einen Gang zurückgeschalten habe bevor ich überholt habe

GeistundSeele  08.02.2025, 20:22
@apfelbus

Unsichere Fahrer neigen zum Beschleunigen, wenn die Strecke optisch übersichtlicher wird. Das muss man einkalkulieren.

apfelbus  08.02.2025, 21:57
@apfelbus

Ja, das sollte man. Entbindend aber nicht von der Sorgfalstpflicht und davon nicht zu beschleunigen wenn man überholt wird. Gerade bei Dunkelheit sollte man das nicht übersehen.

KevinHP  09.02.2025, 08:52
@apfelbus
Die Antwort nicht verstanden?

Also mindestens an einer Stelle habe ich es nicht verstanden.

KevinHP  09.02.2025, 08:53
@GeistundSeele
Unsichere Fahrer neigen zum Beschleunigen, wenn die Strecke optisch übersichtlicher wird.

Ich fühle mich nicht unsicher und beschleunige auch, wenn die Kurven vorbei sind oder die Strecke übersichtlicher wird.

apfelbus  09.02.2025, 10:40
@KevinHP

Normal. Ausser man wird überholt, dann ist gefährlich und deshalb verboten. Siehe Link.

KevinHP  09.02.2025, 11:12
@apfelbus

Genau. Und unsichere bzw. unerfahrene Fahrer würden wahrscheinlich eher übersehen, dass sie überholt werden.

apfelbus  09.02.2025, 11:16
@KevinHP

Ich würde eher sagen dass wäre ein sehr schlechter Fahrer als ein  unsichere bzw. unerfahrener. Auch wer unsicher / unerfahren ist sollte wissen dass man das Geschehen um sich herum im Auge behalten sollte, auch und besonders den nachfolgenden Verkehr. Dann sieht man dass man hinter sich vorgeht, dass man überholt wird. Gerade auch bei Dunkelheit.

Der Überholte hat dem Überholenden das Überholen möglichst zu erleichtern. Er hat grundsätzlich ordnungsgemäß rechts zu fahren, § 2 Abs. 2 StVO. Die speziellen Pflichten des Überholten sind in § 5 Abs. 6 StVO geregelt: Der Überholte darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen (sog. Beschleunigungsverbot), ggf. muss er mit der eigenen Geschwindigkeit an geeigneter Stelle heruntergehen, nötigenfalls sogar anhalten. Diese Pflicht beginnt mit dem Ausscheren des Überholenden und gilt auch dann, wenn das Überholen an sich nicht erlaubt ist. Er hat auf die Fahrweise des Überholenden zu achten und ggf. sein eigenes Verhalten darauf einzustellen, dass er diesen nicht gefährdet (BGH, Urt. v. 03.11.1964 – VI ZR 190/63, VersR 1965, 82). Das Beschleunigungsverbot gilt auch auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen. Kraftfahrer sind vor dem Beschleunigen jedoch nicht verpflichtet, sich durch eine Rückschau zu vergewissern, ob ein Überholen stattfindet (OLG Hamm, Beschl. v. [...]

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Im vorliegenden Fall wollte ein Lkw einen Pkw überholen. Während des Überholvorgangs erhöhte der Pkw entgegen der Vorschrift des § 5 VI S.1 StVO seine Geschwindigkeit, so dass es beim Wiedereinscheren zu einem Unfall kam. Hiermit wurde zugleich schuldhaft gegen die Pflichten aus § 1 II StVO verstoßen. Angesichts des groben Verkehrsverstoßes des Fahrers des Pkw tritt die Betriebsgefahr des Lkw im Rahmen der Abwägung als unwesentlich zurück. Der Pkw-Fahrer haftet somit alleine für den Schaden. OLG Brandenburg, 28.01.2014 - Az: 12 U 143/13

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Er hätte natürlich nicht beschleunigen dürfen wenn er überholt wird. Aber es gibt nun mal Hohlbirnen die nichts raffen. Es wäre klüger gewesen den Überholvorgang abzubrechen statt sich in Gefahr zu begeben. Recht hin oder her, man möchte unbeschadet nach hause, oder?


Nutzer39483 
Beitragsersteller
 09.02.2025, 10:09

Ja habe meine Lektion gelernt