Autounfall wer schuld?


05.01.2025, 09:45

foto vom Unfallsbericht (Kurzbeschreibung)

3 Antworten

Was du hier erzählst, entspricht nicht den behördlich protokollierten Tatsachen - insbesondere kann hier von keinem Überholvorgang die Rede sein.

Dazu musst du wissen, dass die Polizei den Unfallverursacher stets mit "UB01" bezeichnet und diesem auch ein Bußgeld auferlegt - in diesem Fall bist das Du.

Ferner schreibt die Polizei definitiv:

UB02 will an UB01 vorbeifahren, die zunächst wartet und dann verkehrsbedingt rückwärts rangiert

Dazu erlaube mir folgende Bemerkungen:

Ein "wartendes" Fahrzeug kann nicht überholt werden. Der Polizist hat daher den richtigen StVO-Terminus "vorbeifahren" verwendet.

"Rückwärts rangieren" bedeutet nicht, dass Du unbedingt den Retourgang eingelegt haben musst. Zurückrollen aufgrund eines Gefälles ist ebenso als "rangieren" zu werten.

Dazu kommt noch das Wort "verkehrsbedingt". Offenbar hast Du in einer Aussage gegenüber der Polizei durchklingen lassen, dass Du dieses Manöver tatsächlich durchgeführt hast - aus welchen Gründen auch immer.

Sorry - meines Erachtens bist Du zu 100% schuld an diesem Unfall.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

Halidisk  16.02.2025, 04:37

Diese Expertise ist doch ein Kompliment wert, lieber Sxnaa11..—-wir haben mitgelernt.

Ohne Rückwärtsgang kann man aus dem Stand heraus an einer Steigung (also einem Gefälle nach hinten) auch schon rollen und sogar beschleunigen, wenn man nicht bremst. Zu einer Zeit, als ich noch einen Trabbi hatte ist mir mal an einer Ampel mit einem relativ starken Gefälle passiert, obwohl ich mehrere Meter Platz vor mir hatte, dass der vorherige Autofahrer so lange zwischen dem Loslassen der Bremse bis zum Gasgeben und Auskuppeln brauchte, dass er mit seiner Heckstoßstange an den Gummipuffern meiner Frontstoßstange "andockte" und dabei offensichtlich nicht daran dachte, die Handbremse als Hilfe zu nutzen. Dank der Gummipuffer blieben beide Autos unbeschädigt, aber trotzdem war das ein so merklicher Ruck, der beim Zusammenstoß geschah, dass der Fahrer vor mir mit Sicherheit bewusst Fahrerflucht beging. (Da ich keinen Schaden davon an meinem Auto hatte, nicht wegen dem anderen Fahrer, sondern allein wegen der Gummipuffer an der Stoßstange meines Trabbis, war mir das aber recht egal.)

Dann hat er schlecht überholt und bekommt nur die Hälfte vom Schaden.

Alle Gute für 2025.

Zudem, Gutachter können feststellen, ob Du gefahren bist. Im Streit einen bittet zu schauen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung