Welche strafe bekomme ich in diesem fall?
Hallo leute
ich habe Strafat im internet vorgetäuscht das ich etwas was unter BTMG fällt anbiete, also straftat vortäusche um die Kripo zu vereppeln , den daran hat die Kripo geglaubt und wegen verdacht auf handel wohnung durchsucht aber keine arznei was unter BTMG fällt gefunden ,
vordergrund wie gesagt ich wollte nur vereppeln , können die mich trotzdem wegen verdacht auf handel urteilen ?
ach ja einziges entlastendes ist bei gutefrage.com habe ich vor der tat mich erkundigt alle haben davon abgeraten kann ich heute noch lesen , aber es gibt fragen wo ich mich schähme beispiel , wenn ein 28 jähriger an eine 15 jährige steht ob er dan Pedophil ist , ja und das will ich unbedingt löschen lassen bevor ich mein nutzer namen an kripo weitergebe , hoffe das der admin da mitmacht und es löscht
jetzt ist meine frage welche strafe bekomme ich in diesem fall ?
bin arbeitslos