Darf ich in meine eigene Wohnung einbrechen?
Zum Beispiel wenn ich meinen Schlüssel vergessen habe?
14 Antworten
Ja - aber wenn du was beschädigst, musst du es selbst bezahlen. Da kommt keine Versicherung für auf.
Als ich noch Single war, habe ich ein Ersatzschlüssel bei meinen Eltern hinterlegt. Später hatte mein Freund einen, jetzt mein Mann und meine Kinder - so komm ich ins Haus, wenn ich den Schlüssel vergessen habe. Wenn der Schlüssel steckt - muss man einen anderen Weg finden, wenn nur ein Eingang zu Verfügung steht. Bevor ich aber ein Brecheisen nutzen würde, würde ich erst alles probieren, was man so an Tipps findet. Das Brecheisen würde ich aber auch dann nicht nutzen, wenn es nicht klappt, sondern ein Schlüsseldienst nutzen. Das wird bestimmt günstiger als eine Tür mit Zarge etc. zu ersetzen.
Deshalb am besten einen Ersatzschlüssel irgendwo deponieren, damit man den in Fall der Fälle zu Verfügung hat. Denn wenn die Tür abgeschlossen ist, hilft nur ein Ersatzschlüssel oder der Schlüsseldienst.
Es ist deine Wohnung und du kannst dort nicht einbrechen, da du die Wohnung gemietet hast, besitzt oder mit dort wohnst.
Wenn durch das gewaltsame eindringen Schäden entstehen, musst du diese selbst ersetzen. Eine Versicherung übernimmt diese Kosten nicht, da es sich um keinenEinbruch handelt.
Besser ist es einen Ersatzschlüssel bei vertrauenswürdigen Personen zu deponieren und diesen bei Bedarf zu nutzen. Wenn der Schlüssel von innen steckt, muss man es ausprobieren, ob die Tür noch mit den Schlüssel von außen zu öffnen ist. Ist die Tür nicht abgeschlossen, könnte man versuchen diese so zu öffnen :https://m.youtube.com/watch?v=hCsAmNivfOA - Wenn die Tür so oder so ähnlich, nicht zu lffnen ist, sollte man das gewaltsame öffnen als letztes machen. Vielleicht gibt es ja noch einen anderen Weg ins Haus, wie ein offenes Fenster. Wenn nicht, dann doch besser den Schlüsseldienst holen, der ist nicht günstig, aber meist günstiger als eine Tür.
Du musst die dadurch entstehenden Schäden am Mietgegenstand zahlen. Aber ja, denn man kann in seine eigene Wohnung rechtlich nicht einbrechen.
Sein Eigentum zu beschädigen ist aber sowieso nicht rechtlich relevant. (Ja ich weiß dass es auch hiervon Ausnahmen gibt).
Ging es nicht bei den Kommentar um den Schaden und das man das auch bei Eigentum selbst zahlen muss? - daher gebe ich @1mac1 Recht.
Ja, aber Eigentumsbeschädigung MUSS man ja nicht zahlen, wenn man es nicht will. Dann hat mans halt nicht mehr. Das Eigentum von anderen MUSS ich bezahlen.
Klar und dann verliert man denVersicherungsschutz, weil die Tür nicht mehr abschließbar ist. Und jeder kann ein- und ausgehen ,wie man will. Einladung zum Tag der offenen Tür. Merkst es selbst oder auch nicht- macht Sinn, wenn man sein Eigentum nicht schützt. Ehrlich? Dann mach es so. Andere Eigentümer handeln anders - ich auf jeden Fall.
Die Tür ist Mieteigentum. Betrifft also meine Aussage absolut nicht.
Lass gut sein und lass, wenn du Eigentum hast, deine Tür doch einfach unrepariert, wenn es dir mal passiert.
Ausserdem hat @1mac1 deine Aussage nicht in Frage gestellt, sondern nur ergänzt. Und ich ebenfalls nicht.
Siehe auch die Frage - es steht nicht als Mieter da oder? Daher ist die Ergänzung aus meiner Sicht richtig und sinnvoll.
Es war nur eine Ergänzung , da in der Frage steht nicht als Mieter….
und ansonsten hat @Neu13 alles dazu gesagt
Ja, aber wenn es eine Mietwohnung ist, musst du etwaige Schäden reparieren.
… bei Eigentum auch. Eine Versicherung zahlt ja nicht, da man den Schaden ja selbst verursacht hat.
Ja das darfst du . Allerdings kann es vorkommen, wenn du es nachts und mit dem Licht der Taschenlampe machst , dass jemand die Polizei alarmiert. Dann musst du halt erklären was los ist und sie gehen wieder , oder sie helfen dir. Mir ist es schon mal so ergangen.
… und bei Eigentum auch, da man den Schaden selbst verursacht hat.