Kann man Mitbewohner mit Wohnrecht einen speziellen Besucher verbieten?
Hallo,
Wir wohnen zusammen mit einer Person mit lebenslangem Wohnrecht in einem Haus zusammen. Diese Person wohnt in einem separaten Stockwerk, allerdings nutzen wir den selben Eingang und auch das gleiche Vorhaus (bis zu seinem Treppenaufgang).
Da diese Person immer wieder Besuch von einer uns unerwünschten Person erhält ist nun die Frage, ob man dieser Person ein Betretungsverbot aussprechen darf oder die Person mit Wohnrecht jeden Besucher empfangen darf?
Wäre sehr dankbar, wenn uns jemand diesbezüglich weiterhelfen kann!
Vielen Dank im Voraus!!!
5 Antworten
Dafür brauchst du eine Straftat der Person,
die aktuell vorliegt, oder zu Bewährung ausgesetzt ist, oder durch Gefahr im Verzug ist,
in diesem Zusammenhang kannst du einer dritten Person das betreten der Immobilie in dem das gemeinsame Wohnrecht gilt verbieten.
- wegen Corona?
- oder wegen persönlicher Differenzen?
- Sofern ihr nicht persönlich attackiert werdet, kannst du da rein gar nichts machen
- Wie würdest du es finden, wenn die Person euch den Kontakt zu euren Verwandten oder Freunden verbieten wollen würde, weil sie mit denen nicht klarkommt?
Nein, sie ist ja eingeladen. Dieses Recht könnt ihr nicht einfach auf Zuruf beschränken.
oder die Person mit Wohnrecht jeden Besucher empfangen darf?
Nö .... die Dame / der Herr mit dem lebenslangen Wohnrecht kann so viel und so oft wie sie / er möchte Besuch empfangen ..... egal von wem. Und wenn Euch dessen Nase nicht passt .... ist das Euer Problem.
Seid ihr Eigentümer? Es braucht schon sehr gute, massive Gründe um so ein Hausverbot für Privatbesuch durchzusetzen. Dazu müsste der Besuch euch bedrohen, bestehlen oder sonstwie eine Gefahr darstellen. Und selbst dann kann es schwer werden. Wie haben (bzw der Hauseigentümer) monatelang vor Gericht bestritten bis ein Besucher Hausverbot hatte. Und er hat hier mehrfach randaliert, ins Treppenhaus uriniert und ein Nachbarskind mit einem Messer bedroht.