Wer ist verantwortlich für Wohnungsauflösung im Todesfall der Eltern?

7 Antworten

Ich denke, dass alle dafür aufkommen müssen. Im Pflegefall wäre es ja ähnlich. Sicher weiß ich das allerdings nicht. Wie wäre es, eine Firma wie z.B. www.raeum-fuchs.de zu beauftragen, der die Angelegenheit erledigt und die Kosten werden unter den Kindern aufgeteilt.

Natuerlich sie haben ein Teil des Hauses erhalten also muessen sie mit anpacken!Leider laeuft es immer so haben wollen sie alles aber wenn dann der Todesfalleintritt dann geht die Streiterei los und die lieben Verwanten wollen dann nichts mehr damit zu tun haben.Es gibt keinen Rat den man Dir geben kann aber Du solltest deinen Mann selber entscheiden lassen wie er sich verhaellt sonst wird das zu einer unnoetigen Belastung eurer Ehe die an der Sache aber nichts aendert.

pia2207 
Fragesteller
 13.08.2012, 14:39

Ja, aber meinem Mann gehört ja lediglich die Wohnung und nicht die kpl. Hinterlassenschaft. Hätten die Eltern in einer Mietwohnung gewohnt müßte ja uch nicht der Vermieter die Wohnung räumen, oder denke ich da so falsch?

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Eigentlich kann man sich das aufteilen. Da das Haus Bruder und Schwester gehört sind die zwei vorrangig verantwortlich, da es ihr Eigentum ist.

Schon doof, aber eben ihre Art. Schön wäre es wenn man sich einigt das es jemand vor Ort macht, da ihr soweit weg wohnt. Es gibt Firmen die soetwas übernehmen. Besprecht das mit den Geschwistern, denn die müssen sich an den Kosten beteiligen.

Total traurig, wenn sowas passiert und Geschwister sich nichtmal zusammenraufen können, um das zusammen durchzustehen.

Da hilft ne anständige Kopfwäsche, sind immerhin ihre Eltern, die sie großgezogen haben und sicher tausend sachen hinterhergeschleift haben.

Streite dich nicht mit deinem Mann. Greif ihm unter die Arme, auch wenn du anderer Meinung bist, aber das bringt niemanden weiter. dich am allerwenigsten.

Ja, aber meinem Mann gehört ja lediglich die Wohnung und nicht die kpl. Hinterlassenschaft. Hätten die Eltern in einer Mietwohnung gewohnt müßte ja uch nicht der Vermieter die Wohnung räumen, oder denke ich da so falsch?

Eig der alteste Sohn/Tochter der im Testament als Erbe erwähnt wird in manschen verträgen löst er sich im todesfall selbst auf dan wirst du post vom vermieter kriegen