Schadensanspruch?


18.01.2025, 16:52

Amazon weigert sich zu zahlen da der Schaden durch einen von Amazon beauftragtes Subunternehmen verursacht wurde und die sagen sie waren es nicht. Wir können ja jetzt nicht Amazon verklagen

ascii0815  19.01.2025, 09:03

Befinden sich die Schäden in der Wohnung oder im Treppenhaus?

anonym276835 
Beitragsersteller
 19.01.2025, 17:42

im Treppenhaus

4 Antworten

Die Klausel ist wahrscheinlich unwirksam, ja.

Dein Vermieter soll sich das Geld direkt vom Verursacher holen, dessen Kontaktdaten kannst (bzw. musst du evtl. sogar) du ihm geben.

Es ist aber nicht auszuschließen, dass an und für sich doch du in der Haftung wärst, dann könntest du dir das Geld aber selbst vom Verursacher wiederholen.


anonym276835 
Beitragsersteller
 18.01.2025, 16:49

Amazon weigert sich zu zahlen

Destranix  19.01.2025, 08:02
@anonym276835

Schick denen (bzw. deinem Vertragspartner, falls das nicht Amazon war, sondern dei nur vermittelt haben) eine Entgeltforderung mit angemessener Frist nachweislich per Post (Einschreiben mit Rückschein oder Zustellung per Gerichtsvollzieher).

Wenn das nicht zieht, wende dich an einen Anwalt.

Wobei... Wende dich besser gleich an einen Anwalt, es ist nicht klar, ob Amazon das Geld wirklich dir direkt schuldet oder deinem Vermieter, das sollte erst geklärt werden, auch damit du weißt, ob du das Geld dem vermieter zahlen musst.

Wenden Sie sich an den Subunternehmer und verlangen Sie von diesem Schadenersatz. Der Subunternehmer muss dafür aufkommen, nicht Amazon. Diese Firmen haben für so etwas eine Versicherung, normalerweise zumindest. Das Abstreiten wird ihm nichts helfen, denn es wurde ja alles sofort dokumentiert.


anonym276835 
Beitragsersteller
 19.01.2025, 17:43

bekommen von Amazon keine Auskunft wer der Subunternehmer ist

Renick  19.01.2025, 19:21
@anonym276835

In dem Fall wäre die nächste Frage an Amazon, wie es dann nach deren Regelungen vorgesehen ist, dass man seine Ansprüche geltend machen kann. Die haben irgend welche Vorschriften für solche Probleme.

Der Unternehmer hat in eurem Auftrag gehandelt. Die Vermieterin kann sich an euch als Mieter richten. Der schaden wurde ja in eurem Auftrag verursacht. Ihr könnt dann versuchen, euer Geld vom Spediteur zurück zu bekommen.

Habt ihr denn keine private Haftpflichtversicherung? Die würde diesen Mietsachschaden vorweg regulieren und dann den Spediteur in Regress nehmen.


wattdennnu2  18.01.2025, 21:46

Der Schaden am Treppenhaus ist kein Mietsachschaden!

ptillman222  27.01.2025, 16:47
@wattdennnu2

Ja doch, DerHans hat schon recht mit der Aussage.

Der Mieter haftet erstmal für Schäden, die verursacht wurden, auch wenn es durch Dritte passiert ist, aber sie handelten im Auftrag des Mieters und damit ist der Mieter erstmal in der Pflicht.

Und natürlich ist auch ein Schaden im Treppenhaus ein Mietsachschaden.

Man benutzt ja auch das Treppenhaus mit, also müssen auch dort verursachte Schäden erstattet werden.