Bauliche Veränderung an Mietobjekt, Kündigungsgrund?
Habe ein Mietobjekt erworben (Einfamilienhaus). Schon bei dem Besichtigungstermin war ersichtlich, dass die Mieter fest montierte Gegenstände ohne Absprache mit dem Vermieter abmontiert haben.
(Duschkabine ist komplett ab, Verkleidung von Stromkasten ist weg)
Nicht schön aber halb so wild dachte ich mir…
Vor ein paar Wochen als ich beim Mietobjekt war und für Reparaturen die Erlaubnis der Mieter bekommen habe den Keller und Garten in ihrer Abwesenheit zu nutzen.
Ist mir aufgefallen, dass eine gemauerte Halbwand im Keller fehlt, das eine Verlängerung des Daches vom Haus gebaut wurde um Holz darunter zu lagern und das was mir Sorgen bereitet. Es wurden Stromkabel entlang der Hauswand verlegt und mehrere Aufputz Steckdosen an der Hauswand montiert. Ohne das ich etwas davon wusste.
Mal davon abgesehen das es ohne Erlaubnis gemacht wurde, mache ich mir um die Sicherheit Gedanken… wenn es wegen dieser Verlegung zum Brand kommt, ist das bestimmt problematisch wegen der Versicherung.
Meine Fragen:
- sind das Bauliche Veränderungen ?
- Ist das ein Kündigungsgrund ?
- Kann ich sie dazu auffordern es wieder zurück zu bauen?
- Dürfen die Mieter das einfach machen ?
Danke für eure Antworten :)
(Bin neu in diesem Vermietungsbusiness)
5 Antworten
Ich würde dem Mieter eine Frist setzen, um die baulichen Veränderungen die er vorgenommen hat zurück zu bauen. Des Weiteren würde ich einen Nachweis fordern das die geänderte Elektrik der aktuellen DIN und der VDE 0100 entspricht, der Dachumbau die Statik nicht beeinflusst etc.. Zusätzlich würde ich ihm direkt im gleichen Schreiben mitteilen, könnte dies bei nichtbeachtung die fristlose Kündigung zur Folge haben, zu mindest aber die fristgerechte Kündigung. Welche Kündigungsfrist musst du einhalten?
Tritt in einen Vermieterverbund z.B. Haus und Grund ein und lass dich beraten. Die haben eigene Anwälte und regeln so etwas. Auf dauer wirst du die eh brauchen. Die machen auch Abrechnungen.
Wer hat den die Kaution der Mieter? Du oder die alte Besitzerin? Das kann über Enden wenn die dir eine "Trümmerbude" beim Auszug hinterlassen.
Auf jeden Fall mache alles schriftlich - später heißt es immer haben wir nicht gewusst, wo steht das.
Mieter kann behaupten dass der alte Vermieter diese Änderungen erlaubt hat. Das Gegenteil müsstest du beweisen.
Was du aufzählst klingt nicht wirklich dramatisch. Auch eine Strom Leitung die bei Auszug zurück gebaut werden kann ist nicht wirklich ein Problem sofern es vernünftig gemacht wurde. (Dosen für Aussenbereich/Wasserdicht).
Lass 5fe grade sein aber hab eine Auge drauf.
Wenn es denn so stimmt, was du hier erzählst!
Zu1.Ja!
Zu2.Ja wenn ohne Genehmigung des Eigentümers!
Zu3.selbstverständlich (Sachbeschädigung)!
Zu4. Grundsätzlich ohne Einverständnis des Eigentümers Nein !
Dein Haus deine neuen Bedingungen, alles was nicht schriftlich ist, gilt nicht, siehe Kaufvertrag!
Nein das dürfen Mieter nicht einfach Aussenelektrik anbringen das kann gefährlich werden
Die Frage ist doch ob diese Änderungen gemacht wurden nachdem du das Objekt gekauft hast oder schon vorher. Wenn das alles vor deinem Kauf passiert ist, dann kannst du da nichts fordern. Das wäre Aufgabe der Vorbesitzerin gewesen.
Der Vorbesitzer hatte ihnen mal erlaubt eine Treppe zum Dachboden mit einer Dachluke auszutauschen. Plus im Garten für den Pool ein Boden zu Pflastern. Aber das war’s … Vorbesitzer war eine ältere Frau die hat das alles nicht interessiert… aber es ist jetzt ja meine Wertanlage und deshalb mache ich mir sorgen. Die Mieter waren nämlich nicht begeistert über den Verkauf und haben mit mir bis jetzt nicht sehr oft, und wenn auch nicht sehr freundlich gesprochen. Bin Mitte 20/W die nehmen mich glaub nicht so ernst …