Ausziehen wie?

4 Antworten

BAföG hast du bereits beantragt?

Falls nicht: umgehend nachholen! Dann siehst du bereits ob du BAföG berechtigt bist. Bist du es, dann ist das insgesamt kein Problem: mit dem Auszug stellst du dann den Abänderungsantrag. BAföG plus Kindergeld (welches dein Vater dir dann weiterleiten muss, wenn er keinen Unterhalt in mindestens der Hhe des Kindergeldes zahlt) müssen dann zum Leben reichen.

Ansonsten sind 6 Stunden viel zu viel zum pendeln und da du nicht vor Ort studierst, hast du auch so Anspruch auf eine eigene Wohnung am Studienplatz. Damit sind deine Eltern dir dann auch zum Barunterhalt verpflichtet, wenn BAföG abgelehnt werden sollte. ABER auch wenn BAföG abgelehnt wird, bedeutet das leider nicht, dass sie nach BGB auch tatsächlich leistungsfähig wären. Verweigern sie dir den zustehenden Unterhalt, dann stellst du einen Antrag auf Vorausleistung beim Amt für BAföG.

Überzeugen musst du ihn nicht! Du bist volljährig und kannst somit hinziehen wohin du willst und in deinem Fall gibt es ja auch eine Begründung für den Auszug, so dass er dich nicht auf Kost und Logis verweisen kann!

dass ich nur ausziehen will damit ich mit meinem Freund rumhur3n kann. 

Er sollte Dir nicht das unterstellen was er in seinem jungen Jahren getan hat...

... und wenn es in seiner Zeit o.k. war, kann das heute nicht verkehrt sein. 😉

Vaaase 
Fragesteller
 11.09.2023, 19:59

Es geht halt auch um meinen festen Freund, bei dem er sowas impliziert :/
Danke :)

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GutenTag2003  11.09.2023, 20:00
@Vaaase

Und ... vielleicht war er ja ohne "feste" Freundin (mehr als) aktiv.

Wie alt bist Du?

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GutenTag2003  11.09.2023, 20:20
@Vaaase

Also volljährig. Auch sexuell dürft ihr mit Euch machen was ihr wollt und müsst nicht Deinen Vater um Erlaubnis fragen.

... und Geschlechtsverkehr zu haben reicht z.B. im Sommer eine schöne Wiese, ganz egal an welchem Ort.

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Vaaase 
Fragesteller
 11.09.2023, 20:28
@GutenTag2003

Will er leider nicht verstehen, ich würde wenn es mir möglich wäre keine Sekunde hier bleiben, da die Mentalität die der Steinzeit gleicht :D

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GutenTag2003  11.09.2023, 20:30
@Vaaase
da es für mich auf Dauer nicht mehr vertretbar jeden Tag 6 Stunden zu pendeln.

Frage ihn doch mal, ob er Dich täglich zur Uni fährt und abholt um diese Zeiten zu verkürzen.

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Vaaase 
Fragesteller
 11.09.2023, 20:32
@GutenTag2003

Gute Idee! Das ist ja auch Zeit, die ich verliere, die ich würde ich in meiner Unistadt wohnen produktiv nutzen könnte

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Ist dein Freund denn auch in der entfernten Stadt. Die Fahrtzeiten sind viel zu lang für das tägliche Pendeln.

Vaaase 
Fragesteller
 11.09.2023, 20:23

Wären 3/4 Stunde Fahrtzeit zu ihm. Aber wir können nichts dafür, dass er dort zur Uni geht und ich "nebenan" zumal wir uns vor dem Studium

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Vaaase 
Fragesteller
 11.09.2023, 20:37
@Vaaase

nicht kannten und uns im Laufe des Studiums kennengelernt haben

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Bist du volljährig? Dann hat dein Vater da nichts zu melden, geh einfach. Für finanzielle Unterstützung kannst du dich ans Jobcenter wenden und Bürgergeld beantragen.

Vaaase 
Fragesteller
 11.09.2023, 20:01

Ich studiere, wie soll ich da Bürgergeld beantragen??

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HarmonyZ  11.09.2023, 20:03
@Vaaase

Weil das Studium kein Aussschlusskriterium dafür dafür ist.

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Tand0r  11.09.2023, 20:14
@HarmonyZ

Doch das ist es.

Man muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das tut man als Student nicht.

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HarmonyZ  11.09.2023, 20:19
@Tand0r
Unter welchen Voraussetzungen erhalten Studenten Bürgergeld? Egal ob BAföG oder Bürgergeld: Ein Anspruch auf eine dieser Leistungen besteht dann, wenn Studenten (oder Auszubildende) ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
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Tand0r  11.09.2023, 20:51
@HarmonyZ

Da wird doch einiges klarer den auch dort steht das man grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.

Das tut man in aller Regel als Student nicht, dann werden ein paar Ausnahmen aufgeführt.

Ändert nichts daran das man als Student in der Regel kein Bürgergeld beantragen kann.

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HarmonyZ  11.09.2023, 22:06
@Tand0r

Es ist dennoch nicht perse ein Ausschlusskriterium. Und in jedem Fall kann man sich dort über die individuelle Situation beraten lassen, welche finanzielle Unterstützung man bekommen kann.

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mondfaenger  11.09.2023, 22:28

Nein, das kann sie eben nicht!

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HarmonyZ  12.09.2023, 18:33
@mondfaenger

Ah ja. Lieber nichts tun und weiter unter der Situation leiden, anstatt sich über seine Möglichkeiten beraten zu lassen, ist 'ne super Idee.

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mondfaenger  12.09.2023, 18:58
@HarmonyZ

In diesem Fall kann sie sich beraten lassen, solange sie will, es bringt nichts! Ist verlorene Zeit!

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HarmonyZ  12.09.2023, 19:13
@mondfaenger

Schön, dass du dich mit ihrer individuellen Situation so perfekt auskennst, um das beurteilen zu können. Was wäre denn dein Tipp für sie, außer nichts zu tun, weil ja eh alles nichts bringt?

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mondfaenger  12.09.2023, 19:44
@HarmonyZ

Sie studiert und hat Anspruch auf Unterhalt und evtl. BAFÖG, das Jobcenter ist da draußen. Warum also soll sie dort Zeit verplempern. Selbst die FS hat das schon erkannt, nur du anscheinend nicht.

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