Unterhalt bei werdendem azubi?

3 Antworten

Wenn du gerade die Schule beendet hast und dich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten in somit angemessenem Zeitraum befindest, dann sind sie dir zum Unterhalt verpflichtet.

Wenn sie dich also tatsächlich am Mittwoch vor die Tür setzen, dann wende ich erstmal ans Jugendamt, die dich ggf. übergangsweise bei einem Wohnplatz helfen können, z.B. in einer Wohngruppe. Zweite Anlaufstelle wäre das Jobcenter. Nur in eng begrenzten Fällen übernimmt man hier die Kostenzusage für eine eigene Wohnung. Die Kostenübernahme muss aber VOR der Anmietung einer Wohnung erfolgen.

Hast du ansonsten noch eine Möglichkeit auf die Schnelle irgendwo unter zu kommen?

Das Problem ist natürlich, dass selbst wenn eine Klage erfolgreich ist, es natürlich ewig dauert, bis es zur Verhandlung kommt.

Mit Beginn der Ausbildung wäre das Ganze einfacher, da du dann deine Ausbildungsvergütung hast und mit eigener Meldeadresse einen Abzweigungsantrag auf das Kindergeld stellen könntest, wenn deine Eltern keinen Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zahlen.

Du solltest also versuchen den Rauswurf hinaus zu zögern! Also rede mit ihnen! Es muss ja schon Einiges vorgefallen sein, wenn sie dich rauswerfen wollen.

Natürlich dürften sie dich theoretisch auch nicht einfach so rausschmeißen, sondern müssten dir schon etwas Zeit geben.

Ein Anwalt sagt dazu:

Als volljährigen Kind steht Ihnen kein Recht mehr zu, in der elterlichen Wohnung zu leben. In der von den Eltern bewohnten Wohnung steht den Eltern bzw. Ihrer Mutter, das Hausrecht zu. Danach können sie auch von ihrem volljährigen Kind verlangen, dass dieses auszieht, wobei dies nicht von heute auf morgen erfolgen darf, sondern Ihnen eine gewisse Karenzzeit einzuräumen ist, die allerdings in der Regel maximal einen Monat beträgt.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Kuendigung-Wohnverhaeltnis-mit-18--f361281.html

Andere Quellen verlangen gar eine Räumungsklage und wieder andere Quellen sagen, ja, geht, Kind vor die Tür setzen...

Sicherlich ist da auch die Vorgeschichte bei euch nicht uninteressant...

Wenn deine Ausbildungsvergütung samt Kindergeld für die eigene Wohnung oder das WG-Zimmer nicht reicht, dann kannst du zusätzlich auch Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

Aber wie gesagt: derzeit erstmal Jugendamt und Jobcenter und den Fall mit dem drohenden Rauswurf schildern und natürlich auch nochmal das klärende Gespräch mit den Eltern suchen.

Denn auch wenn dir in der Übergangszeit bis Ausbildungsbeginn nun 930 Euro inkl. Kindergeld zustehen würden, bedeutet das ja noch lange nicht, dass deine Eltern leistungsfähig sind und vor allem auch nicht, dass du ab Mittwoch über Bargeld verfügst.

Stadelan 
Fragesteller
 24.07.2023, 20:00

Naja ich verfüge über bargeld aber ich kann keine vier wochen in einem hotel wohnen

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Kessie1  24.07.2023, 20:04
@Stadelan

Ja, schon klar... deswegen schrieb ich dir ja auch was du tun solltest und könntest.

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Wie alt bist Du denn und wie lange bist Du schon Zuhaus und seit wann hast Du dich beworben und die Zusage erhalten ?

Wenn Du auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung warst und diese nun nicht früher beginnen kannst, deine Eltern möchten deinen Auszug, dann sollten sie bei Leistungsfähigkeit auch entsprechend erst einmal Unterhalt an dich zahlen müssen.

Unter 25 steht deinen Eltern ja auch jetzt schon Kindergeld für dich zu, dass würde dir dann nach deinem Auszug zustehen, wird aber voll auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

Deine Eltern sind für dich unterhaltspflichtig. Wenn sie dich rauswerfen wird es teuer.

Stadelan 
Fragesteller
 24.07.2023, 17:43

Heißt das auch wenn ich im moment keinen job habe?

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Stadelan 
Fragesteller
 24.07.2023, 19:10
@ronalda

Das heißt dann wohl das ich sie verklagen muss....

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Kessie1  24.07.2023, 20:05
@Stadelan

jein

Wenn du ü18 bist und nicht in Ausbildung oder in einem angemessenen Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, dann hast du auch keinen Unterhaltsanspruch. Wenn du also letztes Jahr schon mit der Schule fertig warst und erst dieses Jahr eine Ausbildung beginnst, dann wären sie dir erst ab Ausbildungsbeginn zum Unterhalt verpflichtet, wenn du deinen Bedarf nicht selbst decken kannst.

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