Bekomme ich Bürgergeld im Ernstfall?
Ich bin bald erfolgreich fertig mit meiner Ausbildung. Werde dann aber erst im September nächstes Jahr eine neue Ausbildung starten. Wenn ich nichts finde in der Zeit bis Januar, würde man mir helfen bis ich was finde?
3 Antworten
Wenn Du nach deiner Ausbildung nicht übernommen wirst und innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, stünde dir erst einmal ALG - 1 als Versicherungsleistung von der Agentur für Arbeit zu.
Dafür solltest Du dich erst einmal vorsorglich arbeitssuchend melden und musst der Vermittlung in Arbeit natürlich zur Verfügung stehen.
Dann solltest Du als Single von der letzten vollen Nettovergütung etwa 60 % an ALG - 1 von der Agentur für Arbeit erhalten.
Würdest Du diese Voraussetzungen nicht erfüllen, käme nur Bürgergeld vom Jobcenter in Betracht, da käme es aber darauf an wie alt Du bist und ob Du noch bei den Eltern im Haushalt lebst.
Wenn ja, könnte dir unter 25 Jahren nur gemeinsam mit den Eltern Bürgergeld zustehen, wenn sie den Gesamtbedarf der Familie nach dem SGB - ll nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen oder Vermögen decken könnten.
Denn unter 25 Jahren würdest Du mit den Eltern im Haushalt eine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden, wenn Du deinen eigenen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest.
Du hättest dann keinen eigenständigen unabhängigen Anspruch auf Bürgergeld.
Würdest Du als arbeitssuchend bzw.arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein und das 21 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hätten deine Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld für dich.
https://www.unterhalt.com/unterhalt-fuer-ein-arbeitsloses-kind.html
Hat das volljährige Kind seine Lehre erfolgreich abgeschlossen, endet regelmäßig auch sein Unterhaltsanspruch. Allerdings wird einem Volljährigen nach einem abgeschlossenen oder abgebrochenen Studium eine Bewerbungsfrist zur Suche nach einer Arbeitsstelle von drei Monaten zugestanden, in der noch ein Anspruch auf Unterhalt für ein arbeitsloses Kind gegen die die Eltern besteht. Soweit ein Lehrling vom Ausbildungsbetrieb nicht übernommen wird, dürfte der Unterhaltsanspruch für die dreimonatige Bewerbungsfrist auch für ihn gelten.
Nach Ablauf der dreimonatigen Bewerbungsfrist für das volljährige Kind muss es seinen Lebensunterhalt selber finanzieren. Dazu gelten die allgemeinen Grundsätze wie die Verpflichtung zur Annahme einer Arbeitsstelle im nicht erlernten Beruf oder von einfachsten Tätigkeiten sowie bei längerer Arbeitslosigkeit zur Durchführung eines Ortswechsels im Bundesgebiet.
IMHO erst wenn deine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind, greift Alg (hast du als Azubi IIRC nicht eingezahlt, kriegst dann nix) bzw. Bürgergeld. In beiden Fällen wird in erster Linie gefordert werden, dass du zur Übebrückung der Zeit einen Job annimmst. Wenn du das nicht tust, gibt's keine Kohle.
Zur Sicherheit trotzdem mind. 3 Monate bevor dein aktueller Vertrag endet arbeitssuchend melden.
notting
Bürgergeld gäbe es nur bei einkommensschwachen Eltern, sofern Du unter 25 bist.
Ggf. hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld.