Mein Vater zahlt keinen Unterhalt und ich bin volljährig. Hat er ein Recht darauf, meinen Ausbildungsvertrag zu sehen?

4 Antworten

Wenn du schon eine erste Ausbildung hast, brauchen deine Eltern eigentlich gar nicht mehr zahlen. Es sei denn, du kannst die erste Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Wenn du zunächst eine Ausbildung machst und dann ein Studium dran hängst, sieht das meines Wissens nach anders aus. Nehmen wir mal an, dein Vater wäre auch in der zweiten Ausbildung unterhaltspflichtig. Dann steht dir, wenn du nicht mehr bei einem deiner Elternteile wohnst, nach Düsseldorfer Tabelle glaube ich 860 Euro zu. Davon wird das Kindergeld, und bis auf 100 Euro auch deine Ausbildungsvergütung abgezogen. Der Wert der da raus kommt, wird unter beiden Eltern je nach deren Einkommen aufgeteilt. Also hat dein Vater schon ein Recht darauf zu erfahren, was du in deiner Ausbildung verdienst. Das musst du ihm nachweisen. Ob das über den Ausbildungsvertrag erfolgen muss, sei dahin gestellt.

(die Höhe des Unterhalts und die 100 Euro habe ich auf die Schnelle gegoogelt, ob die Werte aktuell sind, weiß ich nicht)

wenn er auch weiterhin keinen Unterhalt zahlen soll geht ihn der Ausbildungsvertrag nichts an. Falls doch hätte er Interesse eines Nachweises dass du in Ausbildung bist und nicht Arbeitest weil die Unterhaltszahlung davon abhänig ist.

Ja sicher hat er das Recht, wenn er in Erwägung zieht, dich während deiner Zweitausbildung zu unterstützen. Das muss er nämlich gar nicht.

Übrigens kann er auch festlegen deine Noten zu sehen und gute Leistungen einfordern.

Hey, deine Frage ist schon etwas her, aber wollte dir trotzdem einen Tipp geben. Bezüglich dem Kindergeld, informier dich mal genauer bei deiner zuständigen Familienkasse. Als ich damals meine zweite Ausbildung angefangen habe, war ich trotz dessen Kindergeld berechtigt und konnte es sogar aufgrund des wenigen Kontaktes mit meinen Eltern, auf mein eigenes Konto überweisen lassen. Das Prozedere wird sich einige Monate hinziehen. (Dank der deutschen Bürokratie) Aber der Aufwand rentiert sich. Du erhältst nämlich ab der Antragstellung, bis zum ersten Zahlungstermin, alle in der Bearbeitungszeit vergangenen Monate rückwirkend ausgezahlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung