Ausbildung zur Pflegefachfrau (BAB)?
Hallo ihr Lieben,
im Februar letzten Jahres musste ich leider aufgrund des Todes meiner Mama in meine eigene Wohnung ziehen.
Nun beginne ich in ein paar Tagen zum 1.4 meine Ausbildung zur Pflegefachfrau, dort habe ich einen brutto Monatslohn von 1140,00€ zusätzlich habe ich noch halbwaisenrente beantragt.
Zu meinem Vater besteht leider schon seitdem ich denken kann kein Kontakt, was dass ausfüllen des BAB Antrags nicht gerade einfacher macht.
Nun meine Frage:
Wisst ihr ob mir dieses BAB zusteht?
Wie kann ich das überhaupt beantragen ohne die Angaben meines Vaters?
Wisst ihr die eventuelle Höhe?
Ich freue mich auf eure antworten.
habt noch einen tollen Samstag und bleibt gesund :-).
1 Antwort
Meines Wissens nach ist das eine schulische Ausbildung, da besteht kein Anspruch auf BAB - ( Berufsausbildungsbeihilfe ) von der Agentur für Arbeit, wenn dann musst du nach Bafög - schauen, für beides findest du im Internet kostenlose Rechner.
Unter 25 steht dir auch noch Kindergeld von derzeit 219 € zu, den Antrag muss aber im Regelfall ein Elternteil bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit stellen, du könntest dann bei Bewilligung nur einen Abzweigungsantrag stellen, dann würdest du es direkt auf dein Konto bekommen.
Bei 1140 € Bruttovergütung würde ich mir aber nicht viel Hoffnung auf Bafög - machen, dazu benötigst du außerdem das Einkommen deines Vaters, aber das wirst du dann beim Rechner sehen.
Denn bei 1140 € Brutto solltest du mit Steuerklasse 1 um die 900 € Netto aufs Konto bekommen, dazu deine Waisenrente + Kindergeld, damit sollte man eigentlich über den Monat kommen.
Was musst du denn für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen ?
Wie gesagt, wenn das deine Erstausbildung ist, dann könntest du nur versuchen Bafög - zu bekommen, aber bei diesem Einkommen wird wohl eher wenig bis gar kein Anspruch mehr bestehen.
Solltest du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium haben, du kein BAB - bzw. Bafög - bekommen und auch dem Grunde nach kein Anspruch darauf bestehen, dann könnte ggf. ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.
Mieter von selber bewohntem Wohnraum bist du ja schon und mit ca. 900 € Nettovergütung + deine Waisenrente erreichst du zumindest einmal das benötigte Mindesteinkommen von 80 % deines Bedarfs nach dem SGB - ll , also von dem, was dir bei Bedürftigkeit ohne eigenes Einkommen an ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter zustehen würde.
Das wären dann derzeit für einen Single min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt, damit muss alles, auch der Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete von ca. 456 €.
Bei ca. 900 € Grundbedarf und 80 % Mindesteinkommen würden dann schon ca. 720 € ausreichen.
Was bekommst du denn an Waisenrente ?
hey, vielen Dank für deine Antwort.
Ich bin tatsächlich schon 25 da fällt das Kindergeld für mich leider weg.
Ich bezahle für die Miete 455,95€, Strom zahle ich derzeit 50€ .