Unterhaltspflichtig?

6 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt
  1. Für volljährige Kinder sind grundsätzlich BEIDE Eltern unterhaltspflichtig, und zwar jeweils im Verhältnis ihrer anrechenbaren Nettoeinkommen. Also auch die Mutter, bei der das Kind noch wohnt, ist unterhaltspflichtig, wenn ihr Nettoeinkommen über ihrem Selbstbehalt von 1.750,- Euro monatlich liegt. Sie kann freilich vom Kind einen Kostenbeitrag verlangen, solange er bei ihr wohnt.
  2. Man kann von dem Kind verlangen, dass er bis zum Ausbildungsbeginn irgendeinen Job macht, um die Unterhaltsbedürftigkeit zu mindern. Mit der Suche danach hätte er schon vor dem Ende des BFD beginnen müssen.
  3. Die Eltern (also auch der Vater) schulden nur insoweit Unterhalt, als der Sohn darlegen kann, frühzeitig aber erfolglos alles ihm Zumutbare getan zu haben, um irgendeinen Job zu finden.
  4. Jedenfalls sobald seine Ausbildungszeit beginnt, sind die Eltern wieder unterhaltspflichtig. Das Kindergeld und (bis auf anrechnungsfreie 100,- Euro) auch eine etwaige Ausbildungsvergütung werden allerdings auf seinen Unterhaltsanspruch angerechnet.

Die Eltern sind so lange unterhaltspflichtig bis das Kind die erste Ausbildung abgeschlossen hat.

Damit sollte das Kind aber rasch in die Gänge kommen. Zuhause rumsitzen, chillen und den Gott einen frommen Mann sein lassen, ist nicht. Wenn das Kind nicht will, dann können Eltern die Unterhaltsschraube zudrehen.

In Deinem Fall:

Der Sohn ist wohl bestrebt, dieses Jahr die Ausbildung noch zu beginnen. Aus diesem Grunde muss auch weiterhin Unterhalt gezahlt werden. Wenn Papa sich weigert, muss der Sohn ihn allerdings verklagen.

Kessie1  05.02.2024, 19:33
Wenn Papa sich weigert, muss der Sohn ihn allerdings verklagen.

Papa weigert sich allerdings zu recht und mit einer Klage täte er sich keinen Gefallen! Die Zeit soll er lieber nutzen um sich einen Job zu suchen - von Minijob bis Vollzeit müsste er annehmen was ihm angeboten wird oder was eben verfügbar ist.

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Wenn, wäre nicht nur der Vater zum Barunterhalt verpflichtet, sondern die Mutter ebenso - entsprechend der jeweiligen Leistungsfähigkeit.

Allerdings handelt es sich hier nicht um eine angemessene Übergangszeit die man jungen Leuten zwischen Schule und Ausbildung zugesteht.

Dein Cousin wird sich also, um die Mutter zu entlasten, um einen Job kümmern müssen. Unklar, warum er erst jetzt darauf kommt. Er hätte Bewerbungen ja auch durchaus schon während der Zeit des BFD versenden können und müssen.

Im Gesetz steht dazu:

Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1602.html

Und das bedeutet im Klartext, dass ihm jede Arbeit zuzumuten wäre und er sich ggf. auch bundesweit bewerben müsste. Jobs gibt es ja derzeit eigentlich auch wie Sand am Meer, z.B. in der Gastronomie oder auch im Einzelhandel.

Ein volljähriges Kind hat deshalb grundsätzlich keinen Anspruch auf Unterhalt, wenn es weder studiert, noch eine Schul- oder Berufsausbildung macht, noch aus Krankheitsgründen erwerbsunfähig ist. Ein erwerbsfähiges volljähriges Kind, das weder studiert noch eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert, ist verpflichtet, sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen – und sei es durch irgendeine unqualifizierte Aushilfstätigkeit. Lediglich für kurze Übergangszeiten – z.B. zwischen Schule und Studium oder zwischen Ausbildung und Arbeitsaufnahme – besteht noch ein Unterhaltsanspruch.
Beträgt die reguläre Unterrichtszeit weniger als 20 Wochenstunden, so kann das Kind zu einer Nebentätigkeit verpflichtet sein (KG FamRB 2014,367).

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/wann-haben-volljaehrige-kinder-einen-unterhaltsanspruch/

Und warum sucht er nur einen Minijob?

Seine Mutter wird derzeit noch das Kindergeld erhalten. Somit ist zumindest ein Teil seiner Kosten gedeckt.

Der Vater verdient offenbar nicht viel, aber seine Lebensgrundlage wäre momentan nicht beeinträchtigt.

Auch das kann alles oder nichts bedeuten. Denn die Eltern haben einen Selbstbehalt in Höhe von jeweils 1750 EUR bereinigtem Netto.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf

Und um einen Unterhaltsanspruch zu ermitteln, muss auch erstmal feststehen, wie hoch das bereinigte Netto der Eltern wäre. Seine Mutter, bei der er derzeit wohnt, muss ihm das Geld zwar nicht bar geben, aber rein rechnerisch fließt ihr bereinigtes Netto natürlich mit ein.

Hätte der Vater z.B. ein bereinigtes Netto in Höhe von 1650 EUR und die Mutter in Höhe von 2000 EUR, dann wäre der Vater raus und die Mutter bis 250 EUR leistungsfähig.

Helfen kannst du ihm, indem du ihn bei der Jobsuche unterstützt. Ist er bei der Agentur für Arbeit gemeldet, durchforstet er täglich die Stellenanzeigen, hat er sich bei ortansässigen Firmen beworben...?

Und wie Roland Sperling schon schrieb: ab Ausbildungsbeginn könnte es einen ungedeckten Bedarf geben, den die Eltern bei Leistungsfähigkeit decken müssten. Und hier sollte er sich zwecks Klärung dann auch rechtzeitig an das Jugendamt wenden, die ihm mit Rat und Tat beiseite stehen.

Rheinflip  05.02.2024, 20:53

Abgesehen davon hat der Sohn Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und Kindergeld

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Kessie1  05.02.2024, 21:10
@Rheinflip
Seine Mutter wird derzeit noch das Kindergeld erhalten.

Mit dem ALG 1 hast du natürlich recht. Aber jetzt kommt FS ja mit "er kann nicht Vollzeit wegen krank" um die Ecke. Wahrscheinlich hat er sich dann gar nicht arbeitsuchend gemeldet?! Aber auch egal...

Wenn man wichtige Infos verschweigt, die eine Sache ganz anders aussehen lassen, dann muss man sich nicht wundern.

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Rheinflip  05.02.2024, 21:37
@Kessie1

Warum ein zwischen sozial im Jahr und Ausbildung auf einmal noch nicht mal 10 Stunden arbeiten kann

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Er muss ensprechend seiner Leistungsfähigkeit Unterhalt zahlen.

Solange das Kind in der Ausbildung ist, ist der Vater unterhaltspflichtig.

Kessie1  05.02.2024, 19:26

Und was ist mit der Mutter? Und in einer Ausbildung ist er ja derzeit auch nicht...

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luetho  05.02.2024, 19:29
@Kessie1

Die Mutter ist natürlich auch unterhaltspflichtig. Allerdings lebt er ja bei der Mutter und sie versorgt ihn.

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Kessie1  05.02.2024, 19:32
@luetho

Das ist richtig. Aber es muss ja erstmal errechnet werden, was sie ihm theoretisch zahlen müsste. Also kann man sie nicht einfach weglassen bei der Rechnung.

Aber wie dem auch sei: derzeit steht ihm eh nichts zu, er kann arbeiten gehen...

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verreisterNutzer  05.02.2024, 20:03
@Kessie1

Bitte verzieh du dich auch von meiner Frage.

Was an ,,er wurde abgelehnt aber sucht weiter" verstehst du nicht?

Er hat im Moment KEIN einkommen und nicht weil er nicht will oder nicht kann ,sondern weil er nicht genommen wurde!

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ErsterSchnee  05.02.2024, 20:48
@verreisterNutzer

Welchen Teil von

Und das bedeutet im Klartext, dass ihm jede Arbeit zuzumuten wäre und er sich ggf. auch bundesweit bewerben müsste. Jobs gibt es ja derzeit eigentlich auch wie Sand am Meer, z.B. in der Gastronomie oder auch im Einzelhandel.

verstehst DU denn nicht?

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Kessie1  05.02.2024, 20:49
@verreisterNutzer

Mäßige dich mal bitte mit deinem unverschämten Ton! Und erzähle mir nicht, er wird bundesweit nirgendwo genommen! Ganz ehrlich: du möchtest Rat haben. Du kommst mit Infos die wichtig sind erst später raus und dann pöbelst du hier noch die Leute an? Unglaublich!

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verreisterNutzer  05.02.2024, 20:58
@Kessie1

Ich möchte Sachlichen Rat von Leuten die nicht gleich Vorurteile haben.

Du hast schließlich ,,Angefangen " meinen Cousin als faul darzustellen, greif dir ertsmL an deine eigene Nase.

Ich habe alle wichtigen Informationen am Anfang geben! Dass er aus gesundheitlichen Gründen keine teilzeit Stelle annehmen darf,hat euch eigentlich nichts anzugehen. Wenn jemand das sagt,dann ist das so un man hinterfragt es nicht.

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Rheinflip  05.02.2024, 21:00
@verreisterNutzer

Das ist jetzt ziemlich ungewöhnlich dass jemand ein komplettes freiwilliges Jahr absolviert hat Komma bald eine Ausbildung machen soll aber noch nicht mal eine teilzeitstelle machen kann Punkt insgesamt hat es aber offensichtlich wenig Sinn der die Rechtslage zu erklären weil du im tonfall und im Inhalt total daneben bist

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Kessie1  05.02.2024, 21:04
@verreisterNutzer

????

Ganz ehrlich: deine Art ist einfach unverschämt! Die Aussage mit "krank" steht nicht in deiner Frage! Sondern du hast nur rum geeiert mit

dass passt bei ihm aus persönlichen Gründen (Und nein das nicht nur so ,,Fußballtraining" oder ,,da treffe ich mich eigentlich mit meinen bros" Gründe) nicht.

Die tatsächlichen Gründe können wir nicht erraten! Und so sieht es nun mal aus, als wenn man 100 Ausreden findet ala "Firmen stellen Ungelernte nicht Vollzeit ein". Und das ist totaler Unfug! Also warum sagst du denn nicht gleich, er kann aus gesundheitlichen Gründen nicht?

Und wenn er BFD machen kann und ab September eine Ausbildung, dann kann auch Niemand erahnen, dass er nun in der Zwischenzeit nicht voll arbeiten kann... Warum auch immer...

Du musst hier echt nicht die Leute anpampen! Oder stell deine Fragen präzise mit allen wichtigen Infos!

Ich bin hier jetzt raus!

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verreisterNutzer  05.02.2024, 21:50
@Rheinflip

Ok dann lass doch dein Familienmitglied als faul und inkompetent bezeichnen .

Mal schauen ob es dir dann auch gefallen wird.

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verreisterNutzer  05.02.2024, 21:53
@Kessie1

Dass er krank ist ,ist hier nicht wichtig.

Hier gehst rein um die Rechtslage was ihm zusteht. Da ist es wichtig zu wissen ,ob er einkommen hat oder nicht und ob er sich bemüht ,was er macht.

Ein Anwalt hat es ja auch geschafft darauf zu Antworten. Ja vielleicht weil er Anwalt sit,aber vllt bringt dich das zum nachdenken,dass man nicht antwortet, wenn man keine Ahnung hat. Oder zumindest höflich nachfragen.

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verreisterNutzer  05.02.2024, 21:55
@ErsterSchnee

DU versteht es nicht!

Ich habe dir am Anfang gesagt,dass in seinem Umkreis nicht all zu viele suchen und die die suchen Qualifikationen fordern die er nicht hat. + das Einzelhandel &Gastronomie nicht wirklich suchen.

Die anderen (bindesweit)sind 1h oder länger mit dem Zug entfernt. Was gerade auch nicht Vorteilhaft ist.

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Kessie1  05.02.2024, 22:01
@verreisterNutzer
Dass er krank ist ,ist hier nicht wichtig.

Natürlich ist das wichtig! Denn es ändert die Sachlage völlig!

Denn wenn er krankheitsbedingt seinen Bedarf nicht decken kann, dann kann auch eine Unterhaltspflicht der Eltern vorliegen.

Es wäre DIE wichtigste Info schlechthin gewesen.

Und mir zu sagen, ich hätte keine Ahnung vom Thema ist ja wohl echt die nächste Frechheit!

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verreisterNutzer  05.02.2024, 22:06
@Kessie1

Ja hast du wohl auch nicht. Andere Personen haben es auch geschafft ohne die Info zu antworten.

Die Frage war ganz simple und die Antwort theoretisch auch: Ja dem Sohn steht es der Unterhalt zu. Auch wenn es nicht Krankheit bedingt ist,würde es ihm zu stehen.

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ErsterSchnee  05.02.2024, 22:10
@verreisterNutzer
 Auch wenn es nicht Krankheit bedingt ist,würde es ihm zu stehen.

Sachlich falsch.

Und damit bin ich jetzt auch raus!

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Kessie1  05.02.2024, 22:16
@verreisterNutzer

Du raffst es nicht, oder?

Für Unterhaltsfragen benötigt man ALLE relevanten Infos!

Deine Frage war augenscheinlich auch "simpel". Nur das da die Info fehlt, dass er krankheitsbedingt nicht arbeiten kann und sich dadurch eventuell ein Anspruch ergibt, war da nicht zu lesen!

Ja dem Sohn steht es der Unterhalt zu. Auch wenn es nicht Krankheit bedingt ist, würde es ihm zu stehen.

Und das ist so pauschal eben NICHT richtig!

Und im übrigen hat dir das auch bereits Roland Sperling , seines Zeichens Rechtsanwalt, versucht zu verdeutlichen. Willst du den jetzt auch an nörgeln und seine Aussagen in Frage stellen? Und hätte diese Info gleich in der Frage gestanden, dann wären auch die Antworten anders ausgefallen weil man anhand so einer Info den Sachverhalt anders bewerten würde.

Ich finde es unglaublich, dass du hier die Leute angehst obwohl der Fehler eindeutig bei dir liegt! Verstehe es oder lasse es!

Und wir sind hier auch nicht dafür da dem FS jede Info aus der Nase zu ziehen, der vorher erstmal ewig mit irgendwelchen Ausreden kommt oder fadenscheinigen Begründungen und ihm dann irgendwann mal einfällt zu erwähnen, dass der Betreffende wegen Krankheit nicht erwerbsfähig zu sein scheint. Wobei Minijob geht dann ja auch scheinbar doch...

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verreisterNutzer  05.02.2024, 22:19
@ErsterSchnee

Oh doch.

Die Eltern sind Unterahltspflichtig solange das Kind kein Einkommen hat und ei kommen,dass zu niedrig ist um den Bedarf zu decken.

"Die Unterhaltspflicht nach der Volljährigkeit (für Kinder über 18 Jahre) richtet sich nach § 1603 Abs. 2 und § 1610 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)."

Von Anwalt Schwerin.

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verreisterNutzer  05.02.2024, 22:27
@Kessie1

Wenn du aufgepasst hättest, wüsstest du dass er Arbeiten kann,nur die teilzeit angeboten nicht gehen ,weil er aus gesundheitlichen Gründen einen Plan hat, den er befolgen muss und der sich mit den Arbeitszeiten Kreutzt.

Übrigens hat der Anwalt geschrieben ,,Die Eltern (also auch der Vater) schulden nur insoweit Unterhalt, als der Sohn darlegen kann, frühzeitig aber erfolglos alles ihm Zumutbare getan zu haben, um irgendeinen Job zu finden" was hier der Fall ist.

Mein Cousin macht so ziemlich alles mögliche,wurde bis jetzt nur nicht angenommen.

Also schuldet der Vater ihm bis zu seinem Minijob (wenn der auch den Bedarf dekt) Unterhalt. Von seiner Krankheit abgesehen.

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Kessie1  05.02.2024, 22:27
@verreisterNutzer
Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1602.html

Und genau das hatte ich dir eingangs in meiner Antwort geschrieben!

Und da wäre so der Moment gewesen, dass du hättest erwähnen sollen, dass er krankheitsbedingt das angeblich nicht kann!

Aber du eierst lieber rum, beschimpfts die Leute hier und meinst wichtige Infos eben für dich behalten zu wollen.

Und im übrigen richtet die Unterhaltsverpflichtung sich nach dem Einzelfall!

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verreisterNutzer  05.02.2024, 22:30
@Kessie1

Seine Krankheit schränkt ihn nicht ganz ein. Da ich es bei jemand anderem schon geschrieben habe (weil mein Cousin so angepisst war,dass er es ,,ok" findet) . Er hat eine Nieren Krankheit ,muss an die Dialyse, dementsprechend KANN er nur an gewissen Tagen um gewisse Uhrzeiten arbeiten.

Aber das macht nichts zur Sache,weil das nicht die Frage war.

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Kessie1  05.02.2024, 22:31
@verreisterNutzer
Übrigens hat der Anwalt geschrieben ,,Die Eltern (also auch der Vater) schulden nur insoweit Unterhalt, als der Sohn darlegen kann, frühzeitig aber erfolglos alles ihm Zumutbare getan zu haben, um irgendeinen Job zu finden" was hier der Fall ist.
Mein Cousin macht so ziemlich alles mögliche,wurde bis jetzt nur nicht angenommen.

Ja, irgendwo hast du was von 3 Bewerbungen geschrieben... Wenn das ALLES war, dann viel Spaß wenn du ihn mit deinem Laienwissen in einen Prozess gegen den Vater führst.

Denn was ist an den Ausführungen

als der Sohn darlegen kann, frühzeitig aber erfolglos alles ihm Zumutbare getan zu haben, um irgendeinen Job zu finden

für dich nicht verständlich? Und mehrfach wurde dir erklärt, es gibt nicht nur Minijobs und er muss es BUNDESWEIT versuchen.

Aber passt schon... lasse ihn gerne klagen. Er wird es dir sicherlich danken ;-).

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verreisterNutzer  05.02.2024, 22:32
@Kessie1

Und wie ich vorher schon mal gesagt habe,sind die andere 1 Stunde mit dem Zug entfernt

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Kessie1  05.02.2024, 22:32
@verreisterNutzer
Seine Krankheit schränkt ihn nicht ganz ein....

Und deine Ausführungen interessieren mich jetzt auch nicht mehr!

Aber es sind eben genau solche Infos für die Beurteilung der Sachlage maßgeblich!

So und nun genug, denn meine Zeit ist mir zu schade.

Tschüß!

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verreisterNutzer  05.02.2024, 22:34
@Kessie1

Ich habe ganz am Anfang gesagt,dass er nach einem sucht ,m und nicht faul ist.

"Für dich nicht. Verständlich " ich habe dir literally erklärt , dass er das darlegen kann und ,dass das der hier ist.

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verreisterNutzer  05.02.2024, 22:36
@Kessie1

Ist es eben nicht weil nicht die Frage war "Wie ist das denn,er kann ja nicht arbeiten,weil er krank ist" sondern ,,steht dem Sohn Unterhalt zu ,da er kein Einkommen im Moment hat ,sich aber nach einem Minijob sucht (was darlegen soll,dass er Sicht bemüht und nicht faul ist)"

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