15jähriger will ausziehen. Ab wann bin ich unterhaltspflichtig?
Guten Abend,
ich werde aus dem Haufen an Informationen im Netz nicht schlau. Folgendes beschäftigt mich gerade: Mein Sohn (15 Jahre) äußert den Wunsch, allein zu wohnen. Vom Vater des Kindes lebe ich bereits einige Jahre getrennt, der Unterhaltspflicht kommt er nach. Es besteht, rein theoretisch, die Möglichkeit, im Haus der Großeltern (in abgetrennter Wohnung) zu wohne. Beide Senioren sind durch Schlaganfälle gezeichnet, der Opa sogar pflegebedürftig. Schon mal die ersten Bauchschmerzen..
Hinzu kommen die Fragen: Ab wann verletze ich meine Aufsichtspflicht? Und was bin ich ihm an Unterhalt schuldig? Wird das regulär nach Düsseldorfer Tabelle berechnet?
Vielleicht kennt sich hier jemand aus!?
Danke schon mal
5 Antworten
Als Eltern habt ihr gemeinsam mit dem Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dies wandert mit dem jenigen, der für den Jungen sorgt. d.h. wenn er bei Papa wohnt, hat der das Aufenthaltsbestimmungsrecht. wohnt er bei Mama, hat die es.
Rein theoretisch, wenn Mama und Papa einverstanden sind, dürfte der Junge auch alleine wohnen, jedoch ist das Sorgerecht auch eine Sorgepflicht. d.h. die Eltern sind auch wenn er alleine wohnt, dafür verantwortlich, dass der Junge entsprechend seiner Schulpflicht nachkommt, sich regelmässig wäscht, und wenn was ist, auch Hilfe bekommt.
So bald er 18 ist, darf euer sohn frei entscheiden wo er leben mag. Unterhaltspflicht habt ihr bis er 25 ist, oder eine Ausbildung bzw. ein Studium abgeschlossen hat.
Hier kommt noch eine entscheidende Komponente ins spiel. Wenn ihr z.B. Bürgergeld bezieht, dann kann das Jobcnter sagen, wir bezahlen keine zwei wohnungen. dem entsprechend wenn das was dem Jungen an Unterhalt zusteht, nicht reicht, um als einzige einnahmequelle eine Wohnung zu zahlen, das JC sagen. bis er 25 ist, muss er noch zuhause wohnen.
lg, Nicki
Das Kind ist 15!
Der darf sich alleine in seinem Zimmer aufhalten, das war es dann aber auch schon!
Und bei gemeinsamer Sorge entscheidet ihr auch gemeinsam, ob er mit 16 alleine wohnen kann/sollte/darf.
Und rein rechtlich gesehen hätte er mit eigener Meldeadresse dann einen Anspruch auf 930 EUR Unterhalt. Wenn der Vater meint, das Kind wäre schon reif genug alleine zu wohnen, dann soll er das auch gerne komplett bezahlen! Aber wie gesagt ab 16 und mit deiner Zustimmung!
Und du bist rechtlich gesehen, genauso für den Barunterhalt zuständig.
Wenn die Eltern zustimmen, dann darf ein Kind frühestens ab 16 Jahren in eine eigene Wohnung ziehen. Allerdings ist der Nachwuchs in diesem Alter selbst noch nicht voll geschäftsfähig. Somit müssen sowohl Mietvertrag als auch sämtliche anderen Verträge für Strom, Internet und Co. von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Und was soll das Kind im Haus der Großeltern? Diese pflegen? In dem Alter wird er sich ja hoffentlich mit der Schule beschäftigen.
Als Sorgeberechtigte hast Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Deinen minderjährigen Sohn.
In meinen Augen gibt es keinen Grund, einem 15-jährigen zu erlauben, alleine zu wohnen, bloß weil er das gerne möchte.
Giwalato
Ich würde mit einer Erziehungsberatungsstelle oder dem Jugendamt sprechen. Es ist eine Sache, ob der Sohn zu seinem Vater ziehen würde, oder in eine eigene Wohnung.
Seine gesundheitlich angeschlagen Großeltern nebenan sind sicher nicht wild auf zusätzliche Aufgaben, und Dein Sohn hat vermutlich auch nicht vor, sich einschränken zu lassen, oder sogar Aufträge für seine Großeltern zu übernehmen.
Wenn es sich um die Eltern seines Vaters handelt, möchte dieser sich möglicherweise selbst aus der Verantwortung stehlen, sich wegen der Pflegebedürftigkeit seines Vaters verstärkt zu kümmern.
Solche Aufgaben mutet man keinem Teenager zu.
Vielen Dank für euer Feedback! Ich bin absolut der gleichen Überzeugung! Die Vermutung, nach diversen Erfahrungen mit dem Kindsvater, liegt nahe, anzunehmen, dass er sich im Haus seiner Eltern jemanden wünscht, der im Notfall ein Telefon bedienen kann.
Ich werde mich mal beraten lassen und ggf einen Termin mit allen Beteiligten im Jugendamt vereinbaren.
DANKE DANKE DANKE
und dein Sohn will regelmäßig kochen, sich um die Wohnung und Wäsche kümmern?
Mit 15 ist das absolut noch nicht ok.
Du hast die Sorgepflicht.Verletzung der Fürsorgepflicht bei Kindern unter 16 ist sogar ein Straftatbestand. Davon abgesehen trägst du die Personensorge bis er 18 ist. Du kannst nicht jedem Wunsch deines Sohnes nachgeben. Er hat bei dir zu wohnen bis er volljährig ist. Für alles andere kann ich nur die Empfehlung geben, dich erstmal qualifiziert beraten zu lassen.
Rein rechtlich gesehen klingt das auch plausibel für mich. Was aber, wenn der Vater aktiv gegen meine Meinung arbeitet und unserem Sohn das Alleinleben mit diversen Goodies so „schmackhaft“ wie möglich macht?