Unterhalt Student/in?

4 Antworten

Sie muss, bevor sie Unterhaltsansprüche gegen die Eltern geltend macht, den BAföG Antrag stellen.

Erhält sie BAföG, dann ist die Frage ob sie zusätzlich noch Anspruch nach BGB hat. Der BAföG Bescheid ist ein reiner Leistungsbescheid und sagt nichts darüber aus, ob und was die Eltern tatsächlich zuzahlen müssten.

BAföG und Unterhalt nach BGB sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, werden unterschiedlich berechnet.

Beim BAföG beispielsweise spielt das Kindergeld keine Rolle. Beim Unterhalt allerdings schon. Beim BAföG wird mit Pauschalen gearbeitet, beim Unterhalt gibt es diverse Möglichkeiten der Absetzbarkeit um am Ende das bereinigte Netto, welches Grundlage für den Unterhaltsanspruch ist, zu errechnen.

Ist sie BAföG berechtigt, dann erhält sie die ausgerechnete Summe als BAföG. Das bedeutet, dass sie die Hälfte vom Staat geschenkt bekommt und die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, welches später zurück gezahlt werden muss.

Das BAföG-Darlehen ist zinslos und die Rückzahlungsbedingungen sind sehr sozial. Und: Niemand muss mehr als 10.010 Euro zurückzahlen.
Die monatliche Rate für die Darlehensrückzahlung beträgt 130 Euro. Die Rate wird im Dreimonatsrhythmus fällig. Studierende müssen insgesamt nicht mehr als 10.010 Euro zurückzahlen. Die Neuregelung seit 2019 sieht vor, dass Darlehensnehmerinnen und -nehmer nach maximal 20 Jahren von ihrer Restschuld befreit werden können – wenn sie sich um Tilgung bemüht haben. Rechtliche Grundlage hierfür ist § 18 BAföG.

https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/einzelfragen-der-foerderung/wie-funktioniert-die-rueckzahlung/wie-funktioniert-die-rueckzahlung_node.html

Beim BAföG Antrag müssen die Eltern mitwirken. Se müssen dem Amt ihre Einkommensbelege vorlegen und weitere Angaben machen. Grundlage ist das Einkommen von vor 2 Jahren bei Angestellten.

Wirken die Eltern nicht mit, dann kann der Student einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Bedeutet: er bekommt sein Geld und das Amt prüft dann die Eltern, geht ggf. vor Gericht wenn sie leistungsfähig sind, aber nicht zahlen wollen.

Eure Tochter soll den Antrag rechtzeitig stellen, da die Bearbeitung in der Regel 6 Wochen oder länger dauern kann. Würde sie dann alleine wohnen?

Ihr Bedarf nach BGB liegt dann bei derzeit 930 Euro inkl. Kindergeld.

Bekommt sie also 700 Euro vom Amt und ihr leitet ihr das Kindergeld weiter, dann seid ihr aus weiteren Zahlungen raus!

Das Bafög- Amt holt sich das Geld nur von den Eltern wieder, wenn diese leistungsfähig wären, ihrem Kind aber keinen Unterhalt leisten.

Sie muss vorrangig einen Bafög-Antrag stellen. Entweder sie bekommt welches, dann ist sie diejenige, die einen Teil nach Ende des Studiums zurückzahlen muss- oder sie hat keinen Anspruch auf Bafög, weil die Eltern leistungsfähig sind.

Ist es so, die Eltern weigern sich aber zu zahlen, DANN könnte sie Bafög bekommen und nur DANN holt sich das Bafög- Amt das Geld von den Eltern, da sie ja grundsätzlich leisten müssten- und nach Berechnung des Amtes auch könnten.

Der Bedarf für auswärts lebende Studierende liegt bei 930,-- Euro, incl. Kindergeld, welches dem Kind dann zustehen. Dh. ohne Kindergeld immer noch 680,-- Euro.

Wenn die wegen des Selbstbehaltes der Eltern nicht aufgebracht werden können, hat sie Anspruch auf Bafög.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ich bin Studentin und

die BAFÖG - Stelle holt es sich von den Eltern wieder.

das müsstest du mir bitte erklären. Einen Teil des Bafögs zahlt dein Kind später zurück, sobald es ein Einkommen hat.

Wie viel Bafög deine Tochter bekommt hängt von eurem Einkommen ab, ob sie noch zu Hause wohnt oder nebenbei einen versicherungspflichtigen Job hat. Wenn das Bafög nicht ausreicht könnt ihr sie zusätzlich unterstützen und/oder sie sucht sich einen Minijob.

Ich habe Anspruch auf Unterhalt von meinen Eltern (kein Bafög), verzichte aber darauf und habe stattdessen einen Minijob.

Wie hoch der Unterhaltsanspruch ist, müsste im Streitfall wohl ein Gericht feststellen.

1220terStock  20.03.2023, 17:24

nur 1 Minijob? Deshalb wohl arme Studentin

aber nach dem Studium wird Karriere gemacht!

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DummeStudentin  20.03.2023, 19:08
@1220terStock

Mehr darf ich nicht arbeiten wegen der GKV. Außerdem hätte ich dann keine Zeit mehr fürs Studium.

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