Student in eigener Wohnung: Bafög+Unterhalt+Kindergeld?


10.03.2024, 14:21

Also meines Verständnisses nach sagt das bafög anhand des Einkommens der Eltern, wie viel sie einem bezahlen müssen.

Nun sind es bei meinem Vater 0€ und meiner Mutter 400€. Aber meine Mutter bekommt derzeit auch die 250€ Kindergeld auf ijr Konto, aber zahlt mir nur 400€.

Das heißt sie müsste mir insgesamt 650€ geben? Oder eben das Kindergeld vom Amt direkt an mich überwiesen werden.


12.03.2024, 10:54

Es hat sich nun einiges geklärt:

Nachdem ich mir bei euch nochmal die Bestätigung geholt habe habe ich mit meiner Mutter geredet und hatte eine neutrale Person dabei, die alles über meine und ihre Finanzen weiß.

Im Endeffekt ist sie eingeknickt nach 30 Minuten Diskussion und Tränenausbrüchen meinerseits. Für sie ist es anscheinend eine gute Erziehungsmaßnahme gewesen, weil sie früher mal stark auf ihr Geld aufpassen musste (dank meines Vaters), sollte ich ja auch lernen mit wenig auszukommen. Ich finde zwar mit 21 und im Studium sollte sowas nicht mehr sein, vorallem da sie (von einigen Personen und Ärzten bestätigt) schon früher dabei Fehler gemacht hat, aber jetzt ist das endlich geklärt.

Sie bezahlt mir nun meine 400€ als Unterhalt und gibt mir endlich nach 2Jahren mein Kindergeld dazu. Habe ihr aber auch gesagt, dass ich es dabei belasse, dass sie über die letzten 2-3Jahre somit ca. 11.000€ für sich behalten hat, ich wolle einfach jetzt nicht mehr jeden Monat Minus und mir extremste sorgen machen wie das mit Inflation ausreichen soll.

Also VIELEN VIELEN DANK euch, deren Antworten wirklich hilfreich waren!

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Mein Bafög-Satz ist durch meine Familienversicherung 812€, davon wird aber wegen dem guten Einkommen meiner Mutter 400-500€ abgezogen, somit nur gesicherte 300-400€ vom Amt

Wenn du 400 Euro BAföG bekommst, dann müssten die Eltern 530 EUR inkl. Kindergeld dazu zahlen, wenn sie leistungsfähig sind.

Das wurde ja scheinbar bereits ausgerechnet. Dein Vater ist nicht leistungsfähig, aber deine Mutter.

Was genau zahlt sie denn nun? Und was bekommst du tatsächlich an BAföG? Ist ja schon ein Unterschied, ob es 400 EUR sind oder 500 EUR.

BAföG und Unterhalt nach BGB sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Beim BAföG wird das Kindergeld nicht als Einkommen des Kindes gewertet, beim Unterhalt allerdings schon. Dein Anspruch liegt mit einer eigenen Wohnung bei 930 EUR inkl. Kindergeld.

Und der Bedarf, wie ich ihn schon oftmals nachgeschlagen habe ist nunmal entweder 812Bafög+250kindergeld=1.062€ oder bei auszubildenden war es etwa 930+250= 1.180€ also eine Spanne von 1.060-1.200€

Ja, aber auch nur dann, wenn du den vollen Satz BAföG bekommen würdest! So müssen die Eltern allerdings "zuzahlen" und da ist der Satz eben bei 930 EUR inkl. Kindergeld und abzüglich dem, was du an BAföG bekommst.

Würden deine Eltern also nicht so viel verdienen, dass du den vollen BAföG Satz bekommen würdest, würdest du demzufolge "besser" fahren. Hört sich ungerecht an, ist es wohl auch, ist aber nun mal so...

Der angemessene Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 930 EUR. - 3 - Düsseldorfer Tabelle 1. Januar 2024 Hierin sind bis 410 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden. Von dem Betrag von 930 EUR kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern nach oben abgewichen werden. 

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf

Der höhere Bedarfssatz wäre dann auch noch von dir nachzuweisen. Also wenn du z.B. in München studierst, dann dürften die Mieten selbst für ein WG - Zimmer weit aus höher liegen als z.B. in Darmstadt.

Nur mal angenommen dein BAföG liegt bei 530 EUR, dann wäre es völlig korrekt, dass deine Mutter nur noch die 400 EUR zahlt.

Immer vorausgesetzt, sie ist nach BGB (völlig andere Rechnung als bei BAföG) auch leistungsfähig! Denn im Grunde ist es völlig egal, was im BAföG Bescheid steht. Denn es ist, wie der Namen schon sagt, lediglich ein Bescheid. Sagt aber nichts darüber aus, ob die Eltern nach BGB leistungsfähig sind.

Was ist denn mit deinem Vater ?

Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern, liegt dein theoretischer Unterhaltsanspruch bei derzeit 930 Euro im Monat.

Darauf wird dein Bafög - und Kindergeld bzw. Unterhalt angerechnet.

Wenn Du also 400 Euro Bafög - bekommst, müssten dir die Eltern inkl. Kindergeld den noch fehlenden Differenzbetrag von 530 Euro zahlen.

overthinker08 
Fragesteller
 12.03.2024, 10:43

Mein Vater verdient zu schlecht und ist dazu noch selbstständig. Da hat das Bafög schon länger bei ihm 0€ stehen.

Super danke, da bin ich mir schonmal sicherer mit meinem Anliegen an meine Mutter.

0
isomatte  12.03.2024, 11:32
@overthinker08

Deine Mutter müsste dann aber auch entsprechend leistungsfähig sein und unter dem was im Bafög - Bewilligungsbescheid steht und was dir an Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zusteht ist wieder eine andere Sache.

Wenn im Bewilligungsbescheid der Vater mit 0 Euro steht und die Mutter angenommen mit 500 Euro, bedeutet das nicht, selbst wenn sie entsprechend leistungsfähig wäre, dass sie dann auch 500 Euro an dich zahlen müsste.

Denn wohnst Du nicht mehr bei den Eltern, stünden dir wie schon geschrieben derzeit theoretisch 930 Euro an Unterhalt zu, dein Bafög - und das Kindergeld würde im Regelfall mit 650 Euro auf diesen Anspruch angerechnet.

Demnach müsste deine Mutter dann nur noch den Differenzbetrag von um die 280 Euro an dich zahlen und keine 500 Euro wie angenommen aus dem Bewilligungsbescheid hervorgeht.

0

wenn deine mutter unterhalt in höhe des kindergeldes zahlt, steht dir das kindergeld selbstverständlich nicht zu. da sie mehr als das kindergeld zahlt, lebst du mit dem was du hast. dein bedarf liegt bei max. 930 euro und den bekommst du ja

overthinker08 
Fragesteller
 10.03.2024, 14:07

Aber der Unterhalt ist ja vom bafög-amt nach ihrem guten Einkommen berechnet, damit ich auf 812 € komme.

Da gibt man die 250 kindergeld garnicht an, also zählen die extra.

Ich bezahle ja meinen kompletten Lebensunterhalt selbst.

Wenn du sagst 930 Anspruch: dann wäre das ja noch mehr als 400

0
psimonp  10.03.2024, 15:54
@overthinker08

in den 930 euro sind aber schon dein bafög und kindergeld und somit zahlt deine mutter das was sie soll und kann kindergeld einbehalten.

0
overthinker08 
Fragesteller
 10.03.2024, 14:08

Der Bedarf von Studenten ist doch bafög-satz + Kindergeld oder nicht? Ich bin ja bis 25 trotzdem kindergeldberechtigt

0
psimonp  10.03.2024, 15:48
@overthinker08

nein dein bedarf ist 930 euro inklusive kindergeld, bafög und unterhalt. nicht du bist kindergeldberechtigt, sondern deine eltern

0