BaB lebend bei Eltern aber in einer Wohngemeinschaft?

1 Antwort

Nein ist es eben nicht, sonst würde es auch nicht diese Aussage geben.

Außerdem wird BAB - im Regelfall nur in einer Erstausbildung gezahlt, wenn die sonstigen Voraussetzungen passen.

Wenn Du also schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, dann würde es bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen nur BAB - geben können, wenn es einen wichtigen Grund für diese neue Ausbildung geben würde.

Einer könnte z.B.sein, dass Du deinen erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst, oder die Vermittlung fast nicht mehr möglich ist.

Was verdienst Du denn dann Brutto und Netto und was wären denn 1/3 von der Warmmiete, die Du dann zahlen müsstest bzw.musst ?

kalukk54 
Fragesteller
 16.11.2021, 08:03

Es ist in dem Fall aber meine erste Ausbildung und ich bekomme etwa 720 brutto und es sind dann 570 netto

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isomatte  16.11.2021, 10:59
@kalukk54

Davon steht aber in deiner Frage nichts und macht auch keinen Unterschied !

Du wohnst mit deinen Eltern unter einem Dach und demnach besteht kein Anspruch auf BAB.

Such dir aus dem Internet die Voraussetzungen für BAB - und dann bist Du schlauer.

Kannst beim Jobcenter einen ALG - 2 Antrag stellen und da versuchen noch eine Aufstockung zu bekommen.

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