BaB lebend bei Eltern aber in einer Wohngemeinschaft?
Hallo zusammen,
ich habe folgende Situation:
Ich habe mit 27 mich nochmals für eine Ausbildung entschieden und lebe mitlerweile wieder im Elternhaus(wohnung).
Ich bin nicht in der Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter angemeldet sondern nur in der Wohngemeinschaft, heißt: Ich zahle Miete.
Nun habe ich mich beim Amt über BaB informiert und alles war in Ordnung, bis ich erwähnt habe, dass ich im Elternhaus wohne und auch ein Drittel der Miete zahle.
Direkt wurde mir gesagt, dass es nicht geht und auf die Antwort wurde sich krampfhaft verbissen.
Meine Frage ist, gibt es dafür keinerlei Auswege? Denn ob ich jetzt in einer WG mit einem Freund wohne und da 300€ Miete zahle oder ob ich daheim 300€ Miete zahle sollte ja an sich relativ egal sein, meines erachtens nach.
1 Antwort
Nein ist es eben nicht, sonst würde es auch nicht diese Aussage geben.
Außerdem wird BAB - im Regelfall nur in einer Erstausbildung gezahlt, wenn die sonstigen Voraussetzungen passen.
Wenn Du also schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, dann würde es bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen nur BAB - geben können, wenn es einen wichtigen Grund für diese neue Ausbildung geben würde.
Einer könnte z.B.sein, dass Du deinen erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst, oder die Vermittlung fast nicht mehr möglich ist.
Was verdienst Du denn dann Brutto und Netto und was wären denn 1/3 von der Warmmiete, die Du dann zahlen müsstest bzw.musst ?
Davon steht aber in deiner Frage nichts und macht auch keinen Unterschied !
Du wohnst mit deinen Eltern unter einem Dach und demnach besteht kein Anspruch auf BAB.
Such dir aus dem Internet die Voraussetzungen für BAB - und dann bist Du schlauer.
Kannst beim Jobcenter einen ALG - 2 Antrag stellen und da versuchen noch eine Aufstockung zu bekommen.
Es ist in dem Fall aber meine erste Ausbildung und ich bekomme etwa 720 brutto und es sind dann 570 netto