Unter 25 ausziehen in der Ausbildung trotz Joncenter?
Hallo Leute,
ich und mein Freund möchten zusammen ziehen.
mich befinde mich zurzeit in der Ausbildung, und lebe zurzeit noch bei meinen Eltern die Arbeitslosengeld 2 beanspruchen.
mich hab mehrfach gelesen das man unter 25 dann nicht ausziehen darf. Gilt das auch für mich obwohl ich berufstätig bin ?
8 Antworten
Natürlich darf man auch unter 25 ausziehen, sofern man alles selbst bezahlt.
Wenn das Jobcenter in solch einem Fall den Umzug zahlen soll, muß ein sog. Härtfall vorliegen.
Wenn Du von zu Hause ausziehst, muss Deine restliche dort lebende Familie schlimmstenfalls auch umziehen.
Du bist berufstätig, bzw in Ausbildung und kannst natürlich jederzeit mit deinem Freund zusammenziehen. Du dürftest auch als Arbeitslose mit deinem Freund zusammenziehen.
Als Sozialleistung kannst du BAB beantragen, das Kindergeld kannst du auch auf dein Konto auszahlen lassen.
bei BAB ist auch das Einkommen des Freundes unwichtig
Unter 25 brauchst Du vom Jobcenter eine Bewilligung, wenn Du nach dem Auszug weiterhin finanzielle Unterstützung brauchst.
Kannst Du deinen Bedarf nach dem Auszug aus eigenem Einkommen decken, ist die Bewilligung nicht notwendig.
Was bekommst Du denn an Nettovergütung gezahlt ?
Nach dem Auszug steht dir auch dein Kindergeld von derzeit 219 Euro zu, solange Du noch keine 25 bist und von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.
Wenn das deine berufliche Erstausbildung ist, kannst Du dann auch BAB - bei der Agentur für Arbeit beantragen, im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner.
Ausziehen darfst Du. Aber Du musst Deinen Lebensunterhalt dann allein bestreiten.
Gut. Danke für die Korrektur und Ergänzung. Ich ging rein von AlG II aus.
Azubis haben praktisch niemals Anspruch auf ALG 2, der wird jetzt auch schon in der bedarfsgemeinschaft angerechnet werden
auch mit viel gutem Willen kann man das nicht aus deiner Antwort herauslesen
Sicher können sie Anspruch haben, kommt immer auf den individuellen Umstand an.
Wenn sie unter 25 noch bei den bedürftigen Eltern lebt und ihren Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken können, dann besteht auf jeden Fall noch Anspruch auf eine Aufstockung.
Selbstverständlich darfst du ausziehen!
Vorausgesetzt natürlich, du verdienst selbst genug Geld + Kindergeld, um deine Wohnung und deinen Lebensunterhalt komplett selbst zu bezahlen.
Du bist dann raus aus der Bedarfsgemeinschaft, sorgst für dich selbst und das ist gut so.
Deine Eltern bekommen dann ihr ALG 2 nur noch für sich selbst – also für 2 Personen – und dann kann es sein, dass sie sich eine kleinere Wohnung suchen müssen, weil ihr Geld möglicherweise für die bisherige Wohnung, die für 3 Personen war, nicht mehr ausreicht.
Aber das ist ja nicht dein Problem, sondern das Problem deiner Eltern.
Für dich ist es gut, wenn du aus dem Hartz IV - Elend rauskommst, selbst Geld verdienst, selbst für dich sorgst und nicht auf Kosten anderer lebst.
Diese Antwort ist falsch, Azubis haben Anspruch auf Bab und andere Hilfen