Ausziehen mit 25 - Brauche ich einen Grund?

6 Antworten

was meinst du mit "steht mir eine wohnung zu"? es gibt kein gesetz über die pflicht, eine wohnung zu haben, siehe hunderte von obdachlosen.

aber solange du (auch als volljähriger) keine erste berufsausbildung (inkl. studium) abgeschlossen hast, sind dir deine eltern gesetzlich unterhaltsverpflichtet, d.h. wohung und verpflegung. daher bekommst du auch solange vom amt keine weiteren leistungen für wohnung und unterhalt.

da dir deine eltern wohl noch solange du möchtest  "hotel mama" bieten, musst du dir eigentlich keine gedanken machen. aber eine eigene wohnung müsstest du eben selbst finanzieren.


Hundefreund1966  10.02.2017, 19:34

Nicht ,wenn er keine durchgängige Berufmaßnahme durchführte.Schule,Ausbildung,ein Abruch erlaubt,Praktikum erlaubt,freiwilliges Jahr erlaubt ...natürlich darf er auch studieren...aber gammelt er 2-3 Jahre rum,brauchen die Eltern nach 25 nicht mehr aufkommen.

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es geht dabei nicht nur um die Miete, sondern auch um mögliche andere Kosten, die aufgrund eines Umzuges anfallen: Umzugskosten / Kaution / Möbel

wenn Du mit 25 ausziehst, dürfte Dir danach über das Jobcenter bei einer passenden Wohnung auch die angemessenen Kosten der Unterkunft zustehen.

Aber: wenn der Umzug nicht erforderlich ist, kannst Du nicht damit rechnen zusätzlich noch Unterstützung bei den Umzugkosten, Kaution oder Erstausstattung der Wohnung zu bekommen.

Hallo, ja du brauchst einen Grund, da das Amt ja die Miete übernehmen muss. Diese Kosten könnte das Amt einsparen wenn du weiter zuhause wohnst.

So ist die Gesetzliche Lage.

Das Jobcenter muss die Miete übernehmen denke ich. Die Frage nach der Begründung ist nur formel und keine Absage.

Ich habe mal gerade gesucht und folgendes gefunden:

Der Gesetzgeber hat im SBG2 Regelungen erlassen, aus dehnen hervorgeht das unter 25 jährige vom:

1. Einkommen und Vermögen (soweit vorhanden) - und -
2. in der Wohnung der Eltern leben müssen (soweit nicht besondere Ausnahmen(z.B. § 22 Abs. 2a) in Anspruch genommen werden).


Bei über 25 jährigen, kann das Jobcenter aber eben nicht mehr auf das Einkommen, Vermögen oder aber auf die Wohnung der Eltern verweisen.


siehe: https://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/43921-alg-ii-wegen-geringverdienst-auszug-elternhaus-25-tipps-infos-fragen.html