Ausziehen aus der Bedarfsgemeinschaft und Bis dann Jobcenter?

5 Antworten

Ich nehme einmal an das Du noch unter 25 bist, denn sonst würdest Du wohnhaft bei deinen Eltern deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft bilden.

Deine Eltern bekommen dann nach deinem Auszug eh weniger Geld, denn zumindest dein Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt fällt dann weg, dein Kopfanteil der Warmmiete wird dann auf Mutter und Vater verteilt und der Bedarf für Wohnkosten würde sich bei den Eltern erst einmal erhöhen und sie bekommen dafür entsprechen mehr pro Kopf gezahlt.

Ziehst Du als unter 25 jähriges Kind ohne vorherige Beantragung und Bewilligung vom Jobcenter aus, dann würdest Du im Regelfall keine Kosten für deine Miete bekommen und bei Bedarf nur Anspruch auf deinen Regelbedarf haben, der dir bei deinen Eltern auch zustehen würde, derzeit sind das ab 18 und unter 25 Jahren 360 € Regelbedarf, evtl. eigene Einkommen würden entsprechend angerechnet.

Eine Ausnahme gibt es dann, wenn Du nach deinem Auszug deinen höheren Bedarf aus eigenem Einkommen decken könntest, was bei dir ja aber erst einmal nicht zutreffen würde, wenn Du schon am 1 Februar umziehen willst und erst am 15 Februar deinen Job beginnen würdest, dann würdest Du ja frühestens Ende Februar oder erst im März deinen anteiligen Lohn vom Februar bekommen.

Dein neuer Bedarf nach dem Auszug würde dann bei min. 449 € Regelbedarf liegen und dazu dann min. noch deine dann zu zahlende Warmmiete, so viel müsstest Du dann min. schon verdienen, damit Du ohne Bewilligung vom Jobcenter ausziehen könntest und dann ggf. bei Bedarf auch Anspruch auf eine Aufstockung für deine Warmmiete haben würdest.

Ich an deiner Stelle würde mit dem Auszug warten, bis Du zumindest das erste mal vollen Lohn bekommst, dann kannst Du ohne vorherige Beantragung und Bewilligung ausziehen, sollte dann nur rechtzeitig dem Jobcenter gemeldet und nachgewiesen werden, also durch Ab bzw. Anmeldung auf neue Wohnung und das in Kopie.

Im Internet findest Du eine ALG - 2 Veränderungsmitteilung zum Ausdrucken und die sollte dann rechtzeitig ans Jobcenter gehen, damit keine Überzahlung und Rückforderung entsteht.

Du als Kind musst für deine Eltern im ALG - 2 Bezug mit deinem Einkommen nicht für ihren Unterhalt aufkommen, sondern das wird nur entsprechend auf deinen Bedarf angerechnet.

Deshalb solltest Du wie gesagt noch etwas warten, dann zahlst Du von deinem anteiligen Lohn für Februar nur etwas an deine Eltern, da käme es darauf an was Du dafür an Brutto und Netto verdienst und aufs Konto bekommst und wenn Du dann vollen Lohn bekommst, wirst Du ganz sicher automatisch aus der BG - deiner Eltern fallen.

Dann gibst Du ihnen deinen Kopfanteil für die Warmmiete und für normalen Haushaltsstrom und gibst ihnen ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung, oder machst das dann selber, den Rest vom Geld kannst Du sparen und zu einem späteren Zeitpunkt dann immer noch ausziehen.

Ich gehe mal davon aus, dass eines der Elternteile Kopf der BG ist.

Du kannst jederzeit aus der BG ausziehen, es gibt dafür keine "Sanktionen", das verstiesse gegen das Grundgesetz.

ABER:

Das ALG2 berechnet sich nach dem bedarf und der ändert sich, wenn sich die Kopfzahl ändert. Der Kopf der BG ist VERPFLICHTET, die Änderung der BG zeitnah zu melden. Ab dem darauf folgenden Monatsersten wird der Bedarf neu berechnet...das bedeutet für die Eltern weniger Geld.

Achtung: Kinder müssen kein Geld an Eltern abgeben

Auch wenn die Eltern Hartz 4 beziehen, muss ein Kind, das Geld verdient, nichts davon an die Eltern abgeben. Das Einkommen, das das Kind erzielt, darf im Bescheid nicht auf die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden. 

DU musst entweder dein Leben selber finanzieren bis zur ersten Lohnzahlung oder selber ALG2 beantragen. Bist du unter 25, kann es sein, dass das JC die Kosten der Unterkunft nicht anerkennt, da du "ohne Genehmigung" ausgezogen bist. Aber den RegelSatz müssen sie dir zahlen bis der erste Lohn auf dein Konto geht.

Da ich ... nicht möchte, dass meinen Eltern das Arbeitslosengeld gekürzt wird

Erstens interessiert das niemanden und zweitens wird, wenn, Arbeitslosengeld 2 gekürzt und zwar Deines.

Deinen Wohnsitz brauchst Du nicht zu ändern. Wenn Du genug Geld verdienst, entfällst Du der Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern einkommensbedingt.

Wenn Du dennoch umziehst, bekommen die Eltern kein Geld mehr für Dich vom Jobcenter und müssen ggf. selbst umziehen.

Dein Auszug muss dem Jobcenter unverzüglich mitgeteilt werden - Deine eltern bekommen dann Deinen Mietanteil nicht mehr und selnstverständlich asuch nicht mehr Deinen Unterhaltsanteil

die Wohnung könnte im Übrigen von der Größe und den Kosten her nicht mehr angemessen sein

Kenchiro 
Fragesteller
 29.01.2022, 14:57

Danke für die Info ^_^

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Das wird nicht funktionieren, weil es automatisch weniger Geld für Deine Eltern gibt, wenn sich die BG verkleinert.

Was anderes ist Dein eigener Leistungsanspruch gegenüber dem Jobcenter. Musst halt nur beantragen.

frodobeutlin100  29.01.2022, 14:29

wer arbeitet hat nicht automatisch Anspruch auf Alg2 - FS wird da schließlich auch Geld verdienen

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Kenchiro 
Fragesteller
 29.01.2022, 14:55
@DogDiego

Das hab ich mich auch gefragt, wie damit umgegangen wird....

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frodobeutlin100  29.01.2022, 14:59
@Kenchiro

Du könntest Alg2 als Darlehen bekommen ... auf Antrag

zu deutsch zurückzuzahlen ...

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Kenchiro 
Fragesteller
 29.01.2022, 16:55
@frodobeutlin100

Kann ich auch einfach darauf direkt verzichten? Wobei dann müsste ich die Krankenkasse selbst zahlen oder?

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Dea2019  29.01.2022, 17:19
@Kenchiro

Richtig. § 5 Abs 1 nr 13 SGB V...kostet dich etwa 200 € im Monat.

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