BAB kündigen?

Fem42  25.04.2025, 08:49

Du meinst Berufsausbildungsbeihilfe?

antoniagsky 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 08:57

Ja genau!

3 Antworten

Du solltest die Agentur für Arbeit über die Änderung informieren. Am besten schriftlich, sodass du einen Nachweis über die "Kündigung" hast.

Ob das noch zum Monatsende möglich ist, dass lässt sich nicht sagen. Es müsste ja schnell genug ankommen und bearbeitet werden. Ich würde aber mal davon ausgehen, dass die nächste Zahlung noch zum Monatsende kommt. Dann müsstest du das Geld einfach zurück überweisen, sobald du dazu aufgefordert wirst.


antoniagsky 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 08:58

Vielen Dank! Also sende ich dann einfach eine Kündigung per Einschreiben an die Agentur für Arbeit. Klingt plausibel. Muss da auch eine Begründung rein? Also muss ich dann da reinschreiben das mein Partner zu mir gezogen ist ect?

Linuel  25.04.2025, 08:59
@antoniagsky

Es wäre schon sinnvoll eine Begründung anzugeben. Wobei es natürlich sein kann, dass die einen Nachweis wollen, seit wann ihr zusammen lebt. Weil es dann auch darum gehen wird, ob es nicht schon länger zu Unrecht bezogen wurde!

Schreibe der Agentur für Arbeit einen Brief und schildere die Einkommensveränderung so, wie hier.

Wenn dadurch der Anspruch entfällt, wird die Leistung eingestellt.

"Kündigen" kann man sie nicht :)

jetzt so, dass ich zum 1.5 kein Geld mehr bekomme?

Annähernd unmöhlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

isomatte  25.04.2025, 11:03

Solange sie nicht verheiratet sind, spielt das Einkommen und Vermögen des Partners keine Rolle, muss also auch nichts gemeldet und nachgewiesen werden !

Beim BAB - wie beim Bafög - gibt es für die Miete nur eine Pauschale, egal was man tatsächlich an Wohnkosten laut Mietvertrag zu zahlen hat.

Musst Du nicht, solange ihr nicht verheiratet seid, spielt das Einkommen deines Partners keine Rolle.