Wohnungsübernahme?

2 Antworten

Du bist Mieter der Mieterin.

Dann hast Du kein Eintrittsrecht in den Mietvertrag im Fall ihres Ablebens.


Schlange321 
Beitragsersteller
 29.01.2024, 14:25

Ich habe ein Untermietvertrag gemacht mit ihr

anitari  29.01.2024, 14:29
@Schlange321

Das habe ich gelesen.

Als Untermieter hast Du kein Eintrittsrecht.

schelm1  24.07.2024, 11:33
@Schlange321

Das Untermietverhältnis endet automatisch mit dem Ende des Hauptmietvertrages.

anitari  24.07.2024, 11:39
@schelm1

Der Untermieter muß zwar ausziehen wenn das Mietverhältnis seines Vermieters endet, der Untermietvertrag endet aber nicht. Der Untermieter kann in dem Fall seinen Vermieter schadensersatzpflichtig machen.

schelm1  24.07.2024, 11:59
@anitari

Wo stellt die Klageschrift auf Schadenersatz gegen einen Toten rechtwirksam zu?

Auf Melaten oder welchem anderen Friedhof?

anitari  24.07.2024, 12:22
@schelm1

Ach herje, ich sehe erst jetzt worum es in der Frage ging ;-) Nach 5 Monaten kann das schonmal passieren.

Ich schrieb doch in meiner Antwort das der Untermieter kein Eintrittrecht hat wenn sein Vermieter verstirbt.

Na Schlange,

da du nicht im Mietvertrag stehst, hast du keine Rechte.

Versuche mit deiner Lebensgefährtin beim Vermieter eine Vertragsänderung in der du als Mitmieter eingetragen bist zu beantragen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung