Wohnungsübernahme?

2 Antworten

Du bist Mieter der Mieterin.

Dann hast Du kein Eintrittsrecht in den Mietvertrag im Fall ihres Ablebens.


Schlange321 
Fragesteller
 29.01.2024, 14:25

Ich habe ein Untermietvertrag gemacht mit ihr

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anitari  29.01.2024, 14:29
@Schlange321

Das habe ich gelesen.

Als Untermieter hast Du kein Eintrittsrecht.

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Na Schlange,

da du nicht im Mietvertrag stehst, hast du keine Rechte.

Versuche mit deiner Lebensgefährtin beim Vermieter eine Vertragsänderung in der du als Mitmieter eingetragen bist zu beantragen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung