Bin 17 und meine Eltern erhalten Wohngeld. Darf ich ein Minijob machen (Komme aus Bonn)?

2 Antworten

Unter 25 Jahren hast Du als Kind wohnhaft bei den Eltern im Haushalt auf Erwerbseinkommen einen monatlichen Freibetrag von 100 Euro.

Der Rest wird bei der Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Wohngeld berücksichtigt und kann zumindest den Anspruch mindern.

Bekommen die Eltern auch Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit ?


SySz07 
Beitragsersteller
 10.11.2024, 21:21

Kindergeldzuschlag wurde beantragt ist jedoch immernoch in der Bearbeitung

LG

isomatte  11.11.2024, 01:21
@SySz07

Beim Kindergeldzuschlag gelten teilweise die Vorschriften nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter.

Wenn Du unter 25 bist, Schüler, Azubi oder Stundent, gilt derzeit auf Erwerbseinkommen der erhöhte Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze von 538 Euro Brutto gleich Netto.

Bis auf diesen Betrag würde nichts auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Darüber hinaus würden weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll gelten.

Schüler dürfen in den Ferien sogar unbegrenzt verdienen.

Wenn der Kinderzuschlag einmal bewilligt wurde und gezahlt wird und sich Änderungen in den Einkommensverhältnissen erst im Bewilligungszeitraum von in der Regel 6 Monaten ergeben, müsste das bei der Agentur für Arbeit nicht gemeldet werden, da es keinen Einfluss auf bereits bewilligte Leistungen hätte.

Dann müsste man es erst beim neuen Antrag angeben und nachweisen.

Sollte der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bei dir zur Anwendung kommen und Du mehr als 538 Euro Brutto gleich Netto außerhalb der Ferien verdienen, würden wie erklärt weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll gelten.

Vom darüber liegenden vorerst anrechenbaren Nettoeinkommen würden dann nur 45 % auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Natürlich darfst Du.

Musst nur einiges Anrechnen lassen.