hat das Privileg, in eine sozial geförderte Wohnung ziehen zu können, mit der Anzahl der Kinder zu tun?

5 Antworten

Nein.

Zumal ich jemanden, der sich nichtmal selbst mit Wohnraum versorgen kann, nicht gerade als privilegiert bezeichnen würde.

Nein, mit Einkommen primär.

Natürlich erhöhen sich die Einkommensgrenzen für die Anzahl der Personen, die damit versorgt werden.

Ja, die Anzahl der Kinder (und damit die Haushaltsgröße) spielt eine sehr wichtige Rolle, wenn es darum geht, eine sozial geförderte Wohnung beziehen zu können. Das zentrale Dokument dafür ist der Wohnberechtigungsschein (WBS).

Haushaltsgröße und Einkommensgrenzen: Die Voraussetzungen für einen WBS richten sich nach der Anzahl der Personen, die in den Haushalt einziehen. Je mehr Personen – insbesondere Kinder – zu einem Haushalt gehören, desto höher sind die zulässigen Einkommensgrenzen, die man haben darf, um einen WBS zu erhalten. Ein Single hat eine deutlich niedrigere Einkommensgrenze als eine Familie mit drei Kindern.

Wohnungsgröße: Der WBS berechtigt auch zu einer bestimmten Wohnungsgröße. Eine Familie mit Kindern erhält in der Regel einen WBS für eine größere Wohnung (z.B. 3 oder 4 Zimmer), während eine Einzelperson nur für eine 1-Zimmer-Wohnung berechtigt ist.

Es ist also eine Kombination: Das Geld (Einkommen) ist entscheidend, aber die Schwelle, ab der man "zu viel" Geld hat, verschiebt sich stark nach oben, je mehr Personen im Haushalt leben.

Deine Beobachtung, dass viele Menschen aus dem sozialen Wohnungsbau "herausfallen", weil ihr Nettoeinkommen zu hoch wird, ist leider eine reale und oft kritisierte Konsequenz des Systems.

Der soziale Wohnungsbau ist dazu gedacht, Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen zu unterstützen. Die Mieten sind hier oft deutlich niedriger als auf dem freien Markt. Der WBS ist jedoch eine Momentaufnahme. Wenn das Einkommen eines Haushalts später steigt (z.B. durch eine Gehaltserhöhung, eine neue Arbeitsstelle, oder wenn ein Partner/eine Partnerin einzieht), kann es passieren, dass sie die Einkommensgrenzen für einen WBS überschreiten würden.

Deine Frage, ob der soziale Wohnungsbau "falsche Anreize" setzt, indem er das Gefühl vermittelt, "das Amt zahlt ja", ist eine sehr alte und breit geführte Debatte rund um Sozialleistungen im Allgemeinen.

Intention des Systems: Der soziale Wohnungsbau soll in erster Linie ein Grundbedürfnis sichern – nämlich bezahlbaren Wohnraum. Das Ziel ist es, Wohnungslosigkeit zu verhindern, soziale Teilhabe zu ermöglichen und Menschen mit geringem Einkommen finanziell zu entlasten. Es ist ein Sicherheitsnetz.

Zum Vorwurf "Das Amt zahlt ja": Dieser Vorwurf zielt oft auf eine vermeintliche "Mentalität" ab, bei der Menschen sich nicht ausreichend um eigene Erwerbsarbeit bemühen, weil sie sich auf staatliche Hilfen verlassen. Im Kontext des WBS ist das differenziert zu betrachten: Der WBS sichert den Zugang zu einer günstigeren Wohnung. Die Miete muss der Mieter aber immer noch selbst zahlen.

Nur wenn das Einkommen extrem niedrig ist (z.B. bei Bezug von Bürgergeld, Altersgrundsicherung oder Wohngeld), übernimmt das Amt (Sozialamt, Jobcenter) die Miete ganz oder teilweise. Das ist dann aber eine separate Sozialleistung zur Sicherung des Existenzminimums, die oft an die Bedingung geknüpft ist, dass die Wohnung "angemessen" und nicht zu teuer ist.

Befürworter des sozialen Wohnungsbaus betonen die soziale Gerechtigkeit und Notwendigkeit. Kritiker sorgen sich um mögliche Fehlanreize, hohe Kosten oder die Gefahr von Abhängigkeit. Die meisten Menschen, die auf sozialen Wohnraum angewiesen sind, tun dies aus Notwendigkeit und nicht aus einer bewussten Wahl heraus, um "das Amt zahlen zu lassen".

Es ist keineswegs ein Privileg auf Sozialwohnungen angewiesen zu sein.

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Privilregiertes Wohnen schaut anders aus.

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Als Privileg würde ich das nicht ansehen

Es ist eher ein Privileg heute eine Wohnung zu bekommen