Hilfe?
Ich arbeite und verdiene monatlich 600€ .
kann ich trotzdem Wohngeld beantragen ?und die meine Miete zahlen oder Hälfte der Miete .
1 Antwort
Für Wohngeld muss man schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.
Das Einkommen muss so hoch sein, dass man seine Miete selber zahlen kann und dann vom derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt unter Bürgergeld vom Jobcenter min.noch 80 % zur Verfügung hat.
Bei einem Single wären das z.B.derzeit 563 Euro Regelbedarf, also nach Zahlung der Warmmiete sollte man dann noch um die 450 Euro zur Verfügung haben, damit man das zuschussfähige Mindesteinkommen erreicht.
Je nach individuellen Umständen käme dann nur Bürgergeld vom Jobcenter in Betracht, unter 25 Jahren wohnhaft bei den Eltern würde nur gemeinsam mit den Eltern ein möglicher Anspruch bestehen können, weil man unter 25 Jahren im Haushalt mit den Eltern eine BG - Bedarfsgemeinschaft bildet, wenn das Kind seinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.
Auch ein Auszug würde unter 25 Jahren nur in Härtefällen vom Jobcenter bewilligt.