Freibetrag bei Wohngeld?

3 Antworten

Der Freibetrag auf Erwerbseinkommen für Kinder bei Wohngeld von der Wohngeldbehörde liegt für Kinder im Haushalt der Eltern unter 25 Jahren bei monatlich 100 Euro.

Was darüber liegt wird bei der Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Wohngeld berücksichtigt.

Ändert sich das Gesamteinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen um 15 % oder mehr, muss das der Wohngeldbehörde umgehend gemeldet und nachgewiesen werden, dann wird ein möglicher Anspruch gleich neu berechnet.

Beim Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit gelten teilweise die Regelungen nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter.

Da bleibt Erwerbseinkommen von Kindern unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind derzeit bis auf Höhe der Minijobgrenze ohne Anrechnung auf den Bedarf des Kindes.

Bei höherem Bruttoeinkommen oder Azubivergütung kommen zum erhöhten Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Der gesamte Freibetrag wird dann theoretisch vom Nettoeinkommen oder Vergütung in Abzug gebracht, vom vorerst möglichen anrechenbaren Netto würden dann nur 45 % auf den Kinderzuschlag mindernd angerechnet.


HermanCherusker  20.04.2025, 13:19

Ein Beispiel wäre gut. Ich kann mir schlecht vorstellen, welche Möglichkeiten man jetzt hat. Was wäre bspw, wenn die Schülerin so 400 Euro im Monat dazu verdienen würde, weil sie einer Person im Haushalt hilft?

isomatte  20.04.2025, 17:37
@HermanCherusker

Was für ein Beispiel denn ?

Habe ich in meiner Antwort doch bereits erklärt, wenn ein Kind im Haushalt der Eltern lebt und gemeldet ist, unter 25 ist, besteht auf Erwerbseinkommen des Kindes oder Azubivergütung ein monatlicher Freibetrag von 100 Euro.

Es spielt also keine Rolle wie das Einkommen aus Arbeit erzielt wird, wenn sich das Gesamteinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen um 15 % oder mehr ändert, muss das der Wohngeldbehörde gleich gemeldet und nachgewiesen werden.

Dann wird ein möglicher Anspruch gleich neu berechnet, sonst erst bei neuem Antrag nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.

Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für Wohngeld, da kannst Du dir berechnen lassen was wie viel zusätzliches Erwerbseinkommen den möglichen Anspruch auf Wohngeld mindert.

HermanCherusker  20.04.2025, 18:27
@isomatte

Danke für die Antwort , aber ich wollte eigentlich nur wissen, was geschieht, wenn sie bspw 400 im Monat dazu verdient? Sie darf dann 100 Euro behalten und die restlichen 300 Euro werden dann den Eltern vom Wohngeld abgezogen, oder wie?

isomatte  20.04.2025, 18:45
@HermanCherusker

Rechner nutzen !

Der Rest über den 100 Euro Freibetrag wird nicht 1 : 1 vom Wohngeld abgezogen.

Bitteschön

Beim Wohngeld gibt es keineFreibeträge. Jeder Cent, den du verdienst, wird als Einkommen angerechnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

isomatte  18.04.2025, 20:44

Falsch !

Auf Erwerbseinkommen oder eine Azubivergütung bleibt für Kinder unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern ein pauschaler monatlicher Freibetrag von 100 Euro.

Hi :3💙👋

Wenn du als volljähriger Schüler bei deinen Eltern wohnst und nebenbei arbeitest, kannst du bis zu 1.200 € im Jahrverdienen, ohne dass es beim Wohngeld angerechnet wird . Das gilt, solange du unter 25 bist und dein Einkommen aus Erwerbstätigkeit stammt.​

Bye :)💙✌️