Wird das auf mein Bedarf angerechnet sozialrecht?
ich bekomme Grundsicherung für Erwerbsunfähige und das Konto gehört meiner Mutter mein Geld kommt auf das Konto von meiner Mutter ich bin volljährig aber um doppelte Konto Gebühren zu vermeiden ist es gemeinsame Konto ,
ich habe auf ebay kleinanzeigen ein Parkside 4 a akku für akkuschrauber im Wert von 48.00€ Für 38€ inkl Versand verkauft also für etwa 33,00€
jetzt will das Sozialamt von mir weil mein Antrag abläuft ein neuen Antrag und dabei 3 Monats Kontoauszüge was mache ich jetzt wird das auf mein Bedarf angerechnet ???
2 Antworten
Wegen dem Akkuschrauber brauchst Du Dir meiner Meinung nach keine Sorgen machen. Wenn er Dir bereits gehört hat, bezeichnet man den Verkauf als Vermögensumwandlung.
Mehr Sorgen bereiten sollte Dir das fehlende Girokonto.
Du solltest Dir ein eigenes zulegen, da Konten grundsätzlich nur auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung geführt werden dürfen.
du wirst die kontoauszüge deiner mutter einreichen müssen und es wird gesehen, dass ihr aus einem topf wirtschaftet. wird zeit das du dir ein eigenes konto anschaffst.
genau das wird dir massive probleme bringen. hör auf zu lügen u. sage das du es verkauft hast. es ist einfach nur vermögensumwandlung, da du daraus keinen gewinn erzielt hast.
lege die auszüge von paypal (so du hast) und ebay gleich mit dazu.
ich will nicht sagen
Grundsätzlich und besonders im Umgang mit Behörden bei der Wahrheit bleiben!
Du kannst bis ca. 2000 Euro im Jahr Sachen verkaufen, bei Ebay oder sonstwo.
Denn die Dinge GEHÖREN dir ja, was du damit machst ist deine Sache.
Erst ab 2000 Euro sieht das Jobcenter das als "gewerblich" an.
Eben Kontoauszüge muss ich sowieso einreichen aber ich will nicht sagen das ich das akku verkauft habe sondern das es meine Mutter verkauft hat falls die nachfragen und das nicht gewinerbringend