Habe ich Chance auf Wohngeld?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Nein hast du nicht 60%
Ja hast du 40%
bachforelle49  04.05.2024, 09:39

wie und von was willst du denn dann deine Miete bezahlen .. + Kaution .. (?!)

ShowxRunner 
Fragesteller
 04.05.2024, 09:41

Kaution spart man ja

2 Antworten

Nein hast du nicht

Wenn das deine Erstausbildung ist, bist Du von Wohngeld ausgeschlossen.

Dann kannst Du einen Antrag auf BAB - bei der Agentur für Arbeit stellen, wenn die 900 Euro aber deine Nettovergütung und nicht die Bruttovergütung laut Azubivertrag ist, wird wohl eher kein Anspruch bestehen.

Außerdem ist auch das Einkommen der Eltern entscheidend, einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.

Wohnst Du unter 25 nicht mehr im Haushalt der Eltern, steht dir das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.

Unter Umständen kannst Du durch einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter noch eine monatliche Aufstockung bekommen.

Denn wenn die 900 Euro deine Nettovergütung sein sollte, dann hast Du mit dem Kindergeld keinen Anspruch mehr auf Unterhalt von den Eltern, auch wenn sie leistungsfähig wären und es sich um deine Erstausbildung handeln würde.

Der theoretische Unterhaltsanspruch liegt derzeit bei 930 Euro, wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt.

Die Nettovergütung wird im Regelfall bis auf pauschale 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auf diesen Anspruch angerechnet und das Kindergeld voll.

Also würdest Du auf angenommen um die 1050 Euro anrechenbares Netto kommen und damit liegst Du über diesen 930 Euro im Monat.

Nein hast du nicht

Anspruch auf Wohngeld hast Du als Azubi nicht.

Du kannst aber mal einen Antrag auf BAB stellen.

In erster Linie sind jedoch die Eltern bis zum Ende der ersten Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet.