Wohngeld?
Hallo,ich hoffe hier eine Antwort finden zu können zum Thema Wohngeld.
Mein Partner und ich sind aktuell beide Hauptmieter allerdings zieht er am 03.11.2024 aus und ich wohne dann alleine hier, benötige aber Wohngeld da mein Gehalt alleine nicht ausreicht, ich verdiene ca. 1.100€
Kann ich das jetzt schonmal beantragen oder muss ich warten bis er wirklich ausgezogen ist? Weil dann hätte ich das schonmal erledigt,ich hab gehört das dauert sehr lange bis der Antrag durch ist.
Mit der Hausverwaltung haben wir schon gesprochen,er muss im Mietvertrag stehen bleiben aber laut Internet ist das kein Hindernis.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Oder Erfahrungsberichte zum Thema Wohngeld mitteilen?
Warum muss er im Mietvertrag bleiben? Dann ist er aus rechtlicher Sicht weiterhin Hauptmieter und wohnt dort, somit steht dir im Umkehrschluss kein Wohngeld zu.
Er kann sich ganz normal ummelden und woanders wohnen,mit der Hausverwaltung haben wir schon gesprochen.
meine Frage ist einfach ob ich das jetzt schonmal beantragen kann
4 Antworten
Davon abgesehen, dass er dann weiterhin haftbar gemacht werden kann, wenn er nicht aus dem Mietvertrag gestrichen wird, kannst Du die Änderung natürlich schon vorher bei der Wohngeldbehörde einreichen.
Wenn er dann tatsächlich ausgezogen ist und die Anmeldung vorliegt, dann reichst Du diese in Kopie bei der Wohngeldbehörde nach.
Bist du sicher, dass der Vermieter dir die Wohnung dann auch alleine vermietet? Das muss er durchaus NICHT.
Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen.
Wenn du schon den Mietvertrag hast, kannst du den Antrag stellen, Da gibt es ja lange Wartezeiten.
Zuerst einmal brauchst du dann einen Mietvertrag, in dem du Alleinmieter bist. In so einer Situation müssen nämlich beide den Mietvertrag kündigen. Dein Partner kann nicht einfach ohne Kündigung ausziehen, der Vermieter kann weiterhin Ansprüche an ihn stellen bezüglich der Mietzahlung und ihn in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigen.
Wenn dein zukünftiger Ex-Partner weiter im Mietvertrag steht, wird sein Einkommen mit berücksichtigt bei der Ermittlung des Wohngelds.
meine Frage ist einfach ob ich das jetzt schonmal beantragen kann oder erst wenn er raus ist?
Die Hausverwaltung kann nicht für die Wohngeldstelle sprechen. Einen Antrag kann man stellen, du brauchst aber einen Mietvertrag als alleinige Mieterin.
Die wohngeldstelle hat mir gerade selber gesagt das das alles kein Problem ist und ich den Antrag stellen soll.
ohne neuen Mietvertrag
Wir haben bereits mit der Hausverwaltung gesprochen,ich kann hier ganz normal wohnen und er kann ganz normal wo anders wohnen,er zieht in ein anderes Bundesland.
Du brauchst definitiv einen neuen Mietvertrag als alleiniger Mieter.
Kannst du von der Hausverwaltung eine schriftliche Bestätigung bekommen, dass das Mietverhältnis mit dir fortgesetzt wird? Dann hast du schonmal etwas in der Hand bis er tatsächlich ausgezogen ist. Damit kannst du dann auch schonmal zum Wohngeldamt gehen, deine Situation schildern, dich wegen den Formularen beraten lassen etc. Den Antrag kannst du dann schonmal bearbeiten und den neuen Mietvertrag evtl nachreichen.
Die wohngeldstelle hat mir gerade selber gesagt das das alles kein Problem ist und ich den Antrag stellen soll.
ohne neuen Mietvertrag
meine Frage ist einfach ob ich das jetzt schonmal beantragen kann oder erst wenn er raus ist?