Mietvertrag mit Mindestlaufzeit kündbar?

Norina1603  23.07.2023, 18:43

Wichtig! Wer steht im Mietvertrag er alleine oder beide?

Jochen392 
Fragesteller
 23.07.2023, 18:59

Beide. Leider

5 Antworten

Eine Entlassung aus dem gemeinsamen Mietvertrag geht nur, wenn ihr Mitmieter und der Vermieter zustimmen. Der Mitmieter will das aber nicht. Dann ginge es selbst dann nicht, wenn der Vermieter einverstanden waere.

Hier wird sie also wohl die Dauer des vereinbarten Kuendigungsverzichts abwarten muessen und dann entweder gemeinsam mit dem Mitmieter kuendigen koennen oder - wenn der nicht zustimmt - den Mitmieter auf Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung verklagen muessen.

Damit das alles dann schneller geht, kann sie auch jetzt schon zusammen mit ihrem Mitmieter zum gem. der Kuendigungsverzichtsvereinbarung fruehestmoeglichen Termin kuendigen bzw. erforderlichenfalls dessen Zustimmung einklagen.

Sie kann natürlich ausziehen, muss aber weiterhin ihren Mietanteil bezahlen.

Zum Ende der Mindestlaufzeit kann die Wohnung auch nur von Beiden gekündigt werden.

Unter Umständen kann die Freundin mal mit dem Vermieter sprechen, ob sie aufgrund der gegebenen Umstände vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden kann. Der Vermieter ist allerdings nicht in der Pflicht, das zu gestatten

Geht es hier um einen Kündigungsverzicht? Wenn ja, bitte Wortzitat oder Foto. Oder um eine Befristung, wenn ja, mit welcher Bgründung (Wortzitat oder Foto).

Mindestmietzeit gibt es im deutschen Mietrecht nicht.

Ich denke nicht, dass es da eine Möglichkeit gibt. Sie beide hatten damals wohl den Vertrag unterschrieben, somit ist sie genauso dafür verantwortlich wie er.

DerHans  23.07.2023, 18:06

Mit Gewalt dort festhalten kann sie trotzdem NIEMAND

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mirimaus  23.07.2023, 18:07
@DerHans

Es geht hier um die Bezahlung der Miete. Natürlich muss sie dort nicht wohnen bleiben.

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DerHans  23.07.2023, 18:11
@mirimaus

Nach der Frage ist sie doch bereit zu zahlen. Wo liegt denn dann das Problem?

Und was sie einsieht, ist dem VERMIETER vollkommen egal.

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Wenn beide im Mietvertrag stehen können sie auch nur gemeinsam fristgerecht kündigen. Halten sie sich nicht an die Mindestmietzeit, kann das RICHTIG teuer werden. u.U. müssen sie die restliche Mietzeit weiter zahlen, auch wenn sie vorzeitig ausziehen. Natürlich kann ihr NIEMAND verweigern auszuziehen, wenn sie das will.