Garagenmieter Dach reinigen?

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Nur, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn nicht, ist das Aufgabe des Vermieters.

äußerlich, nur das was im Mietvertrag steht. diesbzgl. steht da bestimmt nix drin.

für INNEN ist der Mieter zuständig.

Das kommt sehr auf den Mietvertrag an, der ganz anders sein kann, als ein Wohnungsmietvertrag.

Wenn da drin steht, dass der Mieter sich selbst um Dachrinnenreinigung und hin und wieder Dach sauber machen kümmert, ist es Mietersache. Wie sollte man aber eine Arbeit, wie das Streichen von Fenstern sinnvoll in einem Garagenmietvertrag regeln? Schließlich wird das nicht alle Jahre gemacht.

Das sollte eigentlich in den Aufgabenbereich des Vermieters fallen.

Instandhaltung.