Wie ist das rechtlich? Vogelnest/Haus streichen/Mieter droht mit Anzeige?

4 Antworten

Rechtlich weiß ich nicht, zum Teil gibt es tatsächlich Naturschutzgesetze dafür. Hecke schneiden darf man ja z.B. auch nicht in der Brutzeit, und das steht unter Strafe.

Solche Arbeiten vermeidet man einfach in der Brutzeit. Ein Nest kannst Du jedenfalls nicht einfach umsiedeln, wie soll das gehen, wenn die Vögel brüten oder bereits füttern? Freu Dich über jedes Vogelpaar, dass seinen Nachwuchs durchkriegt. Es werden immer weniger Vögel, durch unseren ignoranten Umgang mit der Natur.

Die Mieter haben im Prinzip recht, wobei man das noch mit der unteren Naturschutzbehörde klären könnte, wie vorsichtig die Maler sein müssten.

Es geht also um ein einziges Vogelnest. In ein paar Wochen ist das Nest wieder verlassen, weil die Jungvögel ausgezogen sind und dann kann man bedenkenlos ran.

Bis dahin würde es doch genügen, einen gewissen Abstand zu halten. Das Haus hat 4 Seiten und die eine mit dem Nest lässt man eben erst einmal aus oder die Maler verhalten sich besonders rücksichtsvoll und mit gebührendem Abstand. Dann geht das.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Sind das Schwalben?

Da wo das Nest ist, großflächig aussparen oder die ganze Seite weglassen. Oder warten bis die Tiere flügge sind.

Umsiedeln geht nicht.

OOMP1212 
Fragesteller
 29.04.2021, 12:39

Es handelt sich hier scheinbar um ein Nest am Dach (dass sie gerade bauen) und um ein montiertes Vogelhaus an der wand.
Ich weiß nicht was für Vögel...

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Man könnte warten bis die Brutzeit beendet ist und die Vögel ausgeflogen sind.

Umsiedeln ist manchmal schwierig und könnte je nach Vogelart das Brutgeschäft empfindlich stören.