Darf mein Vermieter eine Garage direkt vor mein Arbeitszimmer bauen?
Ich war 4 Wochen im Urlaub. Während dieser Zeit hat mein Vermieter vor das Fenster meines Arbeitszimmers angefangen eine Garage zu bauen. Die Garage ist im Rohbau fertig, hat ein geschlossenes Dach eine kleine Seitentür und ein Rolltor wenn sie fertig ist. Die eine Seite schließt an die Wand eines Anbaus an, die andere Seite ist mit Balken aufgebaut und bisher außen mit Folie betackert. Das Tor ist noch nicht drin. Mein Fenster "(2,40m breit) ist somit die "Rückwand" der Garage. Es ist in meinem Zimmer heute schon sehr dunkel. Wenn die Garage fertig ist, wird es stockdunkel sein! Außerdem , wie soll ich zur Garage lüften? Was ist mit der Belästigung durch Abgase und Geräusche? Der Vermieter sagt, er kann bis zu 40 Quadratmeter Garage bauen! Wohin, ist seine Sache!
wurde dein Fenster zugemauert? oder ist dein Fenster dein "Eingang" in die Garage?
mir fällt spontan dies dazu ein:
Mein Fenster liegt gegenüber vom Einfahrtstor! Ich sehe in die Garage!
wieviel Abstand ist zwischen deinem Fenster und der Garagenwand? Von was reden wir hier? 40cm? 3m?
Null Abstand! Die seitenwand geht neben meinem Fenster direkt an die Wand!
Du schaust aus deinem Fenster also direkt in die Garage?
Ja! Übrigens, der Film ist gut!
4 Antworten
Der Sachverhalt ist leider nicht konkret genug formuliert!
Der Gesetzgeber hält klare Bestimmungen im Bezug auf die Ansprüchen des Mieters, aus dem Mietvertrag bereit.
Das Problem. Damit ein Rechtsanspruch erstehen kann, müssen zuvor Anspruchsvoraussetzungen erfüllt worden sein.
Die wichtigste Voraussetzung wäre also ein rechtswirksamer Mietvertrag.
Hatte dein Vermieter bereits bei Einzug die Absicht, dass Grundstück zu bebauen, hätte er dich hierüber informieren müssen.
Die Rechte des Mieters sind vielseitig - aber eben nicht einseitig!
Das höher Risiko beim dem Geschäft "Wohnraum gegen Geld" trägt nicht der Mieter.
Ihr Vermieter schuldet Ihnen mietvertraglich die Überlassung der Wohnung in dem vertragsgemäßen Zustand.
Das bedeutet, dass die Wohnung Ihnen so zur Nutzung zu überlassen ist, wie Sie diese bei Mietvertragsschluss übernommen haben.
Etwaige bauliche Veränderungen der Mietwohnung, die von diesem vertragsgemäßen Zustand abweichen - wie hier - stellen eine Vertragsänderung dar! Diese aber kann der Vermieter nicht einseitig durchsetzen/anordnen - er braucht hierzu stets die Zustimmung des Mieters, die Sie selbstverständlich nicht erteilen müssen.
Du schreibst:
Der Vermieter sagt, er kann bis zu 40 Quadratmeter Garage bauen! Wohin, ist seine Sache!
Diese Diese Sichtweise deine Vermieters ist schon sehr naiv.
Wer wo in Deutschland eine Garage baut, entscheidet nicht der Antragsteller, sondern das zuständige Bauamt.
Werden durch die Erteilung einer Baugenehmigung massiv die Rechte eines Dritten verletzt, kann diese zurückgezogen und ein Rückbau verlangt werden.
Bei der Vermietung von Wohnraum handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit im Bezug auf die Gesetzgebung der Gewerbeordnung.
Somit handelt es sich um ein Geschäft zwischen einem Unternehmer (Vermieter) und einem Verbraucher (Mieter).
Die entscheidende Frage ist Folgende:
Handelt es sich bei dem Garagenbau um eine Vertragsverletzung (Anspruchsgrundlage) oder eine empfundene Wahrnehmung aufgrund der optischen Veränderung.
Regelmäßig streiten Nachbarn vor Gericht, weil der hochgezogene Neubau viel zu nahe am Haus des Nachbarn steht.
Das jedoch ist tatsächlich die Ausnahme. meistens ist die Beeinträchtigung für den Mieter sich nicht schön - aber trotzdem noch zumutbar.
Sollte sich hingegen deine Befürchtung bewahrheiten und der Anbau beschneidet deine Ansprüche aus dem Mietvertrag erheblich, kann sich der "Mauerbau" tatsächlich finanziell positiv für dich auswirken.
Stellt der Anbau einen Mangel dar, muss der Vermieter diesen beseitigen und die vertragsgemäße Beschaffenheit wieder herstellen.
Bis das geschehen ist hast du einen Rechtsanspruch auf Minderung der Miete (Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Mietrecht oder dem Mieterverein ist empfehlenswert).
Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen kommen unterschiedliche Möglichkeiten in Frage.
Schnelle kompetente Hilfe bietet zum Beispiel der Mieterverein zu einem unschlagbaren Preis-Leistung-Angebot.
Was der deutsche Mieterverein für dich machen kann und wie du dich erfolgreich gegen deinen Vermieter wehren kannst, wird hier sehr anschaulich beschrieben.
https://www.mieterbund.de/beratung/mieterverein-vor-ort.html
Viel Erfolg!
Danke für die umfangreiche Antwort. Sie hat mich erst einmal beruhigt, liebe Grüße!
Wenn das Bauamt das genehmigt, dann ja.
So eine Garage ist meines Wissens eine Baumaßnahme geringen Umfangs und bedarf einer Genehmigung. Wende dich an dein zuständiges Bauamt
Wende dich ans Bauamt.
Bin ich eingetreten! Bis man dort anrufen darf, muß ich warten, bis ich mein Mieterbuch bekomme.
Das Habe ich schon! An das Bauordnungsamt! Es wollte sich jemand ansehen! Das ist eine Woche her!
Das ist eine mietrechtliche Frage, da wird das Bauamt nicht viel helfen können. Besser wäre wohl ein Mieterverein, die gibt es in den meisten Städten und beraten in solchen Angelegenheiten.
In Niedersachsen kann man Garagen bis 30 Quadratmeter ohne Bauantrag bauen! Aber, selbst wenn der Vermieter das darf, wie sieht es Mietrechtlich aus? Ich habe doch ein Wohnung mit ausreichend Tageslicht gemietet!