Wir hatten bereits einen Makler da. Der hatte uns diese über Kreuz Sache auch nahe gelegt und eine Versicherung ( Stuttgarter heraus gesucht. Ich habe von der Stuttgarter und diesem Makler Abstand genommen da immer wieder über mehrere Wochen Änderungen und Unwägbarkeiten mir das ganze lästig werden ließen. Zu guter letzt wurde nocheinmal der Beitrag erhöht wegen meines Gewichtes. Ich bin nicht adipös, eben nur groß und kräftig. Dadurch ist dieser BMI grenzwertig.

Mir hat zudem die Tatsache nicht gefallen das sich Versicherungen Hintertüren aufhalten was den monatlichen Beitrag angeht. Mit einem Minimum locken, einen maximal Betrag garantieren.

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Ich schaue morgen (Feiertag) mal ins Grundbuch. Werde entsprechende Informationen hier anhängen. Wenn nur ein Wegerecht, ohne Fahrrecht im Grundbuch steht, wie breit muss denn dann die Zuwegung sein?

Amüsant ist, das der Nachbar meinem Besuch einen Zettel ans Auto hing, dem Besuch meiner anderen Nachbarn jedoch nicht. Liegt wohl daran das ich ihn angemahnt habe mich nicht weiter zu beklauen, und Hausfriedensbruch zu begehen.

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Ich sehe es auch so. Aus meiner Sicht hat der ehemalige Eigentümer gar keine Grundlage gezahlte Beträge von mir zu fordern.

Er hat ja an die Stadt/Gemeinde gezahlt.

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Odenwald69 liegt richtig das es gekalkte Wände sind. Mache ich von aussen dicht und verputze von innen bleibt die Feuchtigkeit die in der Wand ist, in der Wand. Von aussen frei legen ist wohl der Weg. Seite für Seite. Nicht alles auf einmal, der Statik wegen.

Kann man die Feuchtigkeit von innen nach aussen -treiben-? Bautrockner oder so etwas? Also erst eine Seite frei legen, dann Wand -austrocknen- und dann von aussen dicht machen?

Ich habe keinen Natursteinboden im Keller. Man geht über festen Betonboden.

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Ok, also kein Internet an den alten TV Trümmer. Ich wollte so über das Internet fernsehen, da das Mietshaus in dem wir noch wohnen, (bis ende Juni) nur Kabelanschluss hat. Den junity media Kram der dafür gebraucht wird, hatten wir zu Ende April gekündigt.

Komme ich gleich zur nächsten Frage:

Da ich somit kein Fernsehen empfangen kann, da das Mietshaus außer Kabelanschluss keine Antenne zum Empfang des Ö r Fernsehen´s hat, bin ich doch in der Situation den Rundfunkbeitrag einzubehalten, oder nicht?

Der "Dienstleister" ARD und ZDF Deutschlandradio (früher GEZ) zwingt zur Zahlung pro Haushalt über den nicht rechtskräftigen Rundfunkbeitragstaatsvertrag. Ist der "Dienstleister " nicht verpflichtet für den Empfang zu sorgen?

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Vielen Dank für eure schnellen Antworten. Der Gang zur Behörde lohnt sich somit. Mal sehen wie der Nachbar reagiert.

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Wie hoch ist der Wertverlust durch Wegerecht bei Immobilienkauf? (Prozentual)?

Hallo, ich hatte vor einiger Zeit das Thema Wegerecht angefragt. Da ging es um eine Immobilie die wir, Gott sei Dank, doch nicht gekauft haben.

Neues Haus, neues Glück, neue Probleme?

Morgen, 09.10. haben wir den zweiten Besichtigungstermin einer weiteren Immobilie. Dortist die Situation ganz anders in Sachen Wegerecht. Stellt euch ein Din A4 Blatt vor, hochkant und teilt es quer in der Mitte gedanklich. Ein Grundstück, zwei Besitzer. Der besitzer des oberen Grundstückes verkauft. Das obere Grundstück ist am Straßennetz, das untere hat keinerlei Zuwegung zum Straßennetz. Nur über das obere.

Die Einfahrt/Zufahrt beinhaltet ein Wegerecht. Ich hatte bisher noch keinen Einblick ins Grundbuch was genau festgehalten ist. Darum bedarf es derzeit keinerlei Spekulationen.

Für mich ist zunächst einmal wichtig, wie sich ein Wegerecht auf den Kaufpreis auswirkt. Wie viel Prozent darf ich in meine Kalkulation einbeziehen? Ich weiß das es wohl eine Formel gibt für Sachverständige bei Ermittlung des Verkehrswertes. Eine grobe Richtung wie viel Prozent würde mir reichen.

In den nächsten Tagen, sobald ich Einsicht ins Grundbuch hatte würde ich dann gerne hier angrenzend erfragen worauf ich beim Kauf in Bezug auf das Wegerecht achten muss, was ich ändern darf (z.B. Wegerechtrente / Notwegrente) was vor dem Kauf durch den Verkäufer noch geregelt werden muss etc.

Vielen dank im voraus.

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Wir sind einen Schritt weiter. Unklarheiten sind beseitigt. Im Grundbuch sind alle Dinge festgehalten. Beteiligung an Instandhaltung, Wegerecht mit Parkrecht für den einen Nutzer des Wegerechts und überfahren des anderen Nutzers ohne Parkrecht um an den hinteren Teil dessen Grundstücks zu kommen. 

Danke für die Informationen.

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Wie hoch ist der Wertverlust durch Wegerecht bei Immobilienkauf? (Prozentual)?

Hallo, ich hatte vor einiger Zeit das Thema Wegerecht angefragt. Da ging es um eine Immobilie die wir, Gott sei Dank, doch nicht gekauft haben.

Neues Haus, neues Glück, neue Probleme?

Morgen, 09.10. haben wir den zweiten Besichtigungstermin einer weiteren Immobilie. Dortist die Situation ganz anders in Sachen Wegerecht. Stellt euch ein Din A4 Blatt vor, hochkant und teilt es quer in der Mitte gedanklich. Ein Grundstück, zwei Besitzer. Der besitzer des oberen Grundstückes verkauft. Das obere Grundstück ist am Straßennetz, das untere hat keinerlei Zuwegung zum Straßennetz. Nur über das obere.

Die Einfahrt/Zufahrt beinhaltet ein Wegerecht. Ich hatte bisher noch keinen Einblick ins Grundbuch was genau festgehalten ist. Darum bedarf es derzeit keinerlei Spekulationen.

Für mich ist zunächst einmal wichtig, wie sich ein Wegerecht auf den Kaufpreis auswirkt. Wie viel Prozent darf ich in meine Kalkulation einbeziehen? Ich weiß das es wohl eine Formel gibt für Sachverständige bei Ermittlung des Verkehrswertes. Eine grobe Richtung wie viel Prozent würde mir reichen.

In den nächsten Tagen, sobald ich Einsicht ins Grundbuch hatte würde ich dann gerne hier angrenzend erfragen worauf ich beim Kauf in Bezug auf das Wegerecht achten muss, was ich ändern darf (z.B. Wegerechtrente / Notwegrente) was vor dem Kauf durch den Verkäufer noch geregelt werden muss etc.

Vielen dank im voraus.

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Es handelt sich um eine Bestandsimmobilie. Müsste ich da auch beim Bauordnungsamt nachsehen? Habe mittlerweile weitere Unterlagen bekommen, werde aus dem Beamtendeutsch aber nicht ganz schlau. Am Dienstag hab ich einen Termin und nehme die Unterlagen mal mit und lasse es mir erklären.

Vielen Dank zunächst.

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Wie hoch ist der Wertverlust durch Wegerecht bei Immobilienkauf? (Prozentual)?

Hallo, ich hatte vor einiger Zeit das Thema Wegerecht angefragt. Da ging es um eine Immobilie die wir, Gott sei Dank, doch nicht gekauft haben.

Neues Haus, neues Glück, neue Probleme?

Morgen, 09.10. haben wir den zweiten Besichtigungstermin einer weiteren Immobilie. Dortist die Situation ganz anders in Sachen Wegerecht. Stellt euch ein Din A4 Blatt vor, hochkant und teilt es quer in der Mitte gedanklich. Ein Grundstück, zwei Besitzer. Der besitzer des oberen Grundstückes verkauft. Das obere Grundstück ist am Straßennetz, das untere hat keinerlei Zuwegung zum Straßennetz. Nur über das obere.

Die Einfahrt/Zufahrt beinhaltet ein Wegerecht. Ich hatte bisher noch keinen Einblick ins Grundbuch was genau festgehalten ist. Darum bedarf es derzeit keinerlei Spekulationen.

Für mich ist zunächst einmal wichtig, wie sich ein Wegerecht auf den Kaufpreis auswirkt. Wie viel Prozent darf ich in meine Kalkulation einbeziehen? Ich weiß das es wohl eine Formel gibt für Sachverständige bei Ermittlung des Verkehrswertes. Eine grobe Richtung wie viel Prozent würde mir reichen.

In den nächsten Tagen, sobald ich Einsicht ins Grundbuch hatte würde ich dann gerne hier angrenzend erfragen worauf ich beim Kauf in Bezug auf das Wegerecht achten muss, was ich ändern darf (z.B. Wegerechtrente / Notwegrente) was vor dem Kauf durch den Verkäufer noch geregelt werden muss etc.

Vielen dank im voraus.

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Vielen Dank zunächst für die Antworten. Als Fahrplan habe mich mir einge Notizen für morgen gemacht. Es geht mir nicht darum dem Verkäufer mit einer unverschämten Preisangabe einen Schlag ins Gesicht zu verpassen. Ich weiß um die Lage der Immobilie und alle anderen Dinge die eine Rolle spielen.

Die Immobilie hat einen gewissen Klärungsbedarf was viele Dinge angeht und ich möchte im Vorfeld Informationen haben. Ich denke das ist normal.

Ich melde mich nach der zweiten Besichtigung und den neuen Informationen.

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Er hat sich heute per Messenger Nachricht gemeldet. Er wollte, man entschuldige den Ausdruck, "kackfrech vom Kauf zurück treten. Daraufhin habe ich gesagt das ich keinen Grund sehe das zu tun. Er habe keine Möglichkeit hieß es, die Sachen abzuholen. Ich erwiederte dass das nicht mein Problem sei.

Stand der Dinge ist jetzt das er erneut meine Kontaktdaten zur Abholung benötige um eine Spedition zu beauftragen. Daraufhin habe ich ihm geantwortet, dass er diese bekommt sobald der offene Betrag auf meinem Konto gut geschrieben sei.

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