Hallo, ich hatte vor einiger Zeit das Thema Wegerecht angefragt. Da ging es um eine Immobilie die wir, Gott sei Dank, doch nicht gekauft haben.
Neues Haus, neues Glück, neue Probleme?
Morgen, 09.10. haben wir den zweiten Besichtigungstermin einer weiteren Immobilie. Dortist die Situation ganz anders in Sachen Wegerecht. Stellt euch ein Din A4 Blatt vor, hochkant und teilt es quer in der Mitte gedanklich. Ein Grundstück, zwei Besitzer. Der besitzer des oberen Grundstückes verkauft. Das obere Grundstück ist am Straßennetz, das untere hat keinerlei Zuwegung zum Straßennetz. Nur über das obere.
Die Einfahrt/Zufahrt beinhaltet ein Wegerecht. Ich hatte bisher noch keinen Einblick ins Grundbuch was genau festgehalten ist. Darum bedarf es derzeit keinerlei Spekulationen.
Für mich ist zunächst einmal wichtig, wie sich ein Wegerecht auf den Kaufpreis auswirkt. Wie viel Prozent darf ich in meine Kalkulation einbeziehen? Ich weiß das es wohl eine Formel gibt für Sachverständige bei Ermittlung des Verkehrswertes. Eine grobe Richtung wie viel Prozent würde mir reichen.
In den nächsten Tagen, sobald ich Einsicht ins Grundbuch hatte würde ich dann gerne hier angrenzend erfragen worauf ich beim Kauf in Bezug auf das Wegerecht achten muss, was ich ändern darf (z.B. Wegerechtrente / Notwegrente) was vor dem Kauf durch den Verkäufer noch geregelt werden muss etc.
Vielen dank im voraus.