Kann ich dem Vermieter meine Kündigung per Whats-App hochladen?
Hallo,
wir halten bisher schon immer Kontakt über Whatsapp (Vermieter und Mieter).
Kann ich ihm auch mein unterschriebenes Kündigungsschreiben über Whats-App zusenden? Und die Post dann hinterher?
6 Antworten
Entscheidend ist der Zugang des von dir eigenhaendig unterschriebenen Kuendigungsschreibens im Original. Du kannst die Kuendigung aber natuerlich vorher per WhatsApp ankuendigen. Eine rechtliche Wirkung entfaltet eine solche Ankuendigung aber nicht und die Kuendigungsfrist wird auch erst durch den Zugang des Originalschreibens ausgeloest (sie beginnt einen Tag danach).
Kannst du machen. Wenn der Vermieter das akzeptiert: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Rechtssicher bist du so aber nicht unterwegs. Gemäß BGB § 568 ist die Schriftform vorgegeben. Also unterschriebenes Papier und nicht irgendwie digital. Im Zweifel ist die Kündigung sonst unwirksam.
Selbst wenn im Mietvertrag eine andere Form vereinbart worden ist, gilt diese nicht. Die Schriftform ist zwingend.
Danke, habe es korrigiert. Hatte den Paragraphen so gedeutet, dass er nicht zwingend wäre.
Hallo anonym201208!
Können kannst du alles, aber rechtlich wäre es nichtig.
Es zählt die von dir unterschriebene Kündigung, die postalisch verschickt wird und spätestens am 3.Werktag eingehen muss.
Hast du ein gutes Verhältnis zum Vermieter, dann kann er über den fristgerechten Eingang (wird ja sicherlich nicht bis morgen zwecks Versandlaufzeiten der Post eingehen) hinwegsehen und dennoch der Kündigung zustimmen.
Habt ihr ein gutes Verhältnis, aber der Vermieter besteht auf das Recht, dann verzögert sich das Ganze um einen Monat.
Versuchen kannst du es. Viel Glück!
Rechtliches:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__568.html
Nein, eine Kündigung von Wohnraumietverträgen ist nur in Schriftform möglich, d.h. mit Originalunterschrift.
Digitale Kündigungen (dazu zählt auch eine eingescannte Unterschrift) sind hier nicht möglich.
Können? Ja.
Sagt aber nichts über die Sinnhaftigkeit dieses Unterfangens aus.
Es ist wie generell bei Verträgen: Es muss eine klare Willensäußerung sein - und diese muss im Zweifel auch nachvollziehbar sein.
Auch dann waere eine Kuendigung, die nicht in Schriftform erfolgt, unwirksam. Einzige Ausnahme: E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur.