Wohnungskündigung 1 Tag zu spät?
Hallo,
ich habe meinem Vermieter, gestern, am 3. Werktag eines Monats (gesetzliche Kündigungsfrist) unseren Brief per WhatsApp hochgeladen und gleich im Anschluss dann den Online Briefversand per Einschreiben losgeschickt (ca. 21 Uhr)
Leider konnte sich erst gestern feststellen, ob die Wohnung tatsächlich gekündigt werden kann...
jedenfalls gehe ich davon aus, dass das offizielle Kündigungsschreiben postalisch erst heute am 04.04. und nicht 03.04. beim Vermieter eintrifft.
Meint Ihr, er würde tatsächlich wegen dem einen Tag noch den Juli bezahlen lassen...
12 Antworten
Meint Ihr, er würde tatsächlich wegen dem einen Tag noch den Juli bezahlen lassen...
Das hängt davon ab, ob für Juli bereits ein neuer Mieter gefunden werden konnte. Wenn nein, wird der Vermieter vermutlich eher nicht auf die Miete verzichten und auf den Monat bestehen.
Aber da es zur Zeit ja eh zu wenige Wohnungen gibt in den meisten Regionen, stehen die Chancen gut, dass sich schnell ein Nachmieter finden lässt.
jedenfalls gehe ich davon aus, dass das offizielle Kündigungsschreiben postalisch erst heute am 04.04. und nicht 03.04. beim Vermieter eintrifft.
Und das ist zu spät.
Meint Ihr, er würde tatsächlich wegen dem einen Tag noch den Juli bezahlen lassen
Selbstverständlich. Fristen sind dafür da, eingehalten zu werden.
Fristen sind dafür da, eingehalten zu werden.
Das ist ein sehr schöner Satz, den muss ich mir merken. 😃
Die Kündigung kommt zu spät, wenn auch nur einen Tag.
Der Vermieter kann somit darauf bestehen, dass Du bis 31.07. Mieter mit allen Rechten und Pflichten bist.
und gleich im Anschluss dann den Online Briefversand per Einschreiben losgeschickt (ca. 21 Uhr)
Ich will Dir ja jetzt keine Angst machen, aber bei Kündigungen von Wohnungen braucht es deine Originalunterschrift. Ein Scan deiner Unterschrift auf einem Online-Versand ist keine Originalunterschrift.
Heißt: Die Kündigung wird wahrscheinlich abgelehnt werden. Du solltest das Schreiben also daheim nochmal ausdrucken, unterschreiben und dann zur Post bringen.
Nimmt der Vermieter die gesetzliche Kündigungsfrsit als gültig an, wird er den Monat Juli noch einfordern.
Die Kündigung zum 30.06.2025 ist wegen Fristversäumnis ungültig.
Hätte er beretis einen Nachmieter, könnte er Sie früher aus dm Mietverhältnis entlassen.
Sie sollten darüber mit dem Vermieter reden; ggfs. müssen Sie förmlich fristgerecht eine neue Kündigung dem Vermieter zugehen lassen, sonst sind Sie noch zum "St.Nimmerlinstag" Mieter.