Wohnung meiner Tochter untervermieten?
Ist es rechtlich möglich, dass ich anstelle meiner Tochter für ihre Wohnung eine Untervermietung vornehme, wenn sie wg. einer akuten Psychose im Krankenhaus ist?
Ich hab von ihr eine Vollmacht für geschäftliche Dinge wie Bankgeschäfte, Wohnen, Rechtliches.
Also müsste das doch gehen oder? Sie kann ja nicht vor Ort sein, aber der Untermieter könnte doch mit mir statt mit ihr einen Vertrag abschließen?
Ich handle ja wie ein Betreuer in ihrem Sinne.
Natürlich würde ich sie vorher nochmal fragen, ob sie sich das vorstellen kann. Es ist jedoch so, dass ihre Miete viel zu hoch ist und sie ihre Schulden nie abzahlen kann, wenn sie nicht noch eine zusätzliche Einnahmequelle hat.
Gibt es für mich irgendetwas zu beachten?
3 Antworten
Wenn die Miete zu hoch ist - sollte sie sich vielleicht eine andere Wohnung suchen. .Nur weil sie aktuell im Krankenhaus ist, ändern sich ihre Einnahmen ja nicht.
Einen Untermieter mit dem Krankheitsbild des Hauptmieter finde ich bedenklich. Eine weitere Person in der Wohnung kann beruhigend sein, kann aber auch Ängste und Panikattacken auslösen.
Du kannst deine Tochter zwar rechtlich vertreten, du kannst aber nicht beurteilen, ob die Chemie zwischen Hauptmieter und Untermieter stimmen wird.
Abgesehen davon - den Vertrag könnte sie ja auch selbst unterschreiben sofern sie aktuell entscheidungsfähig ist.
Mit dem "richtigen" Untermieter könntest du ihre finanzielle Situation auch noch verschlimmern ..
Ich würde mir den Schuh vermutlich nicht anziehen wollen.
Ich finde das grundsätzlich eine gute Idee. Ihr Vermieter muss halt einverstanden sein.
Was genau passiert mit ihr, wenn sie wieder aus dem Krankenhaus rauskommt? Dann braucht sie ihre Wohnung doch wieder?
Ich denke nicht, dass ein Untermieter einem zeitlich befristeten Vertrag mit jederzeitigem Widerruf zustimmt.
Ja, das ist eben schwer zu sagen. Ich bin deshalb auf die Idee gekommen, da sie bis zu ihrem Klinikaufenthalt schon eine Untermieterin (nur für ein paar Wochen) in einem ihrer 4 Zimmer hatte. Grundsätzlich ist das in der Wohnung sehr gut möglich und ich denke, dass sie auch damit einverstanden wären, wenn dort jemand wohnt, wenn sie zurück kommt. Aber ich werde das noch mal mit ihr besprechen...